Der Betrug mit gefälschten Münzen und weitere Straftaten haben einem 35-Jährigen vor dem Ansbacher Amtsgericht eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten eingebracht. Mitangeklagt war seine 33-jährige Ehefrau. Sie wurde freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Ehepaar vor, gefälschte australische Münzen weiterverkauft zu haben. In Wirklichkeit wurden nach der Zahlung aber wertlose Münzen aus Metall verschickt. Die Ehefrau hatte laut Anklage ihr Konto für die Transaktionen zur Verfügung gestellt, während ihr Mann für den Versand zuständig war. Das Falschgeld wurde über eine chinesische Internetseite besorgt.
In einem weiteren Fall sei, so Staatsanwalt Stefan Zankl, vorgetäuscht worden, dass eine Goldmünze über eine Packstation verschickt wurde. Der Angeklagte habe jedoch – um einen falschen Beweis zu erzeugen – an der Packstation ein Paket mit dem Ziel Tschechien registriert, ohne es tatsächlich aufzugeben.
Als die Polizei dem Betrug auf die Spur kam und die Wohnung der Familie durchsuchte, soll sich der Angeklagte gegen die Beschlagnahmung seines Handys gewehrt, mit dem Ellenbogen nach einem Polizisten geschlagen und die Beamten beschimpft haben.
Das Ehepaar lebt getrennt. Denn als die Anklageschrift im Briefkasten gelegen hatte, fiel die Frau aus allen Wolken. Sie verließ ihren Mann sofort und zog mit den Kindern in eine eigene Wohnung. „Mein Mann hat Münzen gesammelt. Ich bin davon ausgegangen, dass es sein Hobby war“, erzählte sie vor Gericht. Mit dem Kauf oder Verkauf habe sie nichts zu tun gehabt. Geldangelegenheiten habe sie ihrem Mann überlassen – inklusive ihrer Bankkarte. Auch vom Paypal-Konto, das er auf ihren Namen eingerichtet hatte, habe sie nichts gewusst. „Bei den Finanzen habe ich mich komplett rausgehalten.“
Als Zeugen sagten zwei Polizeibeamte aus. Beide berichteten, es sei bei der Hausdurchsuchung wegen des Handys zu einem Gerangel gekommen. Dass der Angeklagte gezielt zum Schlag ausgeholt hatte, konnten sie jedoch nicht bestätigen.
Richter Christian Winkelmann fragte, woher man weiß, dass über die Packstation keine Münze verschickt wurde. „Das ist nur eine Mutmaßung“, die auf der Aussage des Geschädigten beruht, teilte der Beamte mit. Zumindest damals konnte man Sendungen generieren, ohne sie zu verschicken. Eine Sendungsverfolgung wurde nicht veranlasst. Staatsanwalt Zankl schlug vor, das Verfahren bezüglich dieses Anklagepunktes einzustellen. Dem stimmte das Schöffengericht zu.
Das Bundeszentralregister enthält keine Einträge für die Ehefrau, jedoch drei für ihren Mann. Dieser ist wegen Betrugs und Diebstahls einschlägig vorbestraft und stand zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung. Im Rahmen der Beweisaufnahme legte seine Verteidigerin Sabrina Schwarz Atteste vor, die bestätigen, dass er wegen Depressionen in Behandlung ist.
In seinem Plädoyer beantragte Staatsanwalt Zankl, die Ehefrau freizusprechen. Die Betrugstaten des Mannes betrachtete er als bestätigt, den tätlichen Angriff auf die Polizei jedoch nicht. Es bleibe der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und die Beleidigung. Zankl forderte, den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten zu verurteilen und die Einziehung von 778 Euro als Wertersatz für den Gewinn aus den Münzverkäufen anzuordnen.
Verteidiger Baritsch schloss sich dem Plädoyer des Staatsanwalts für einen Freispruch seiner Mandantin an. Rechtsanwältin Schwarz stimmte Zankls Plädoyer bezüglich des Sachverhalts zu, beantragte aber, die Freiheitsstrafe auf maximal zwei Jahre zu begrenzen und diese zur Bewährung auszusetzen. Dies ist nur möglich, wenn die Dauer der Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht übersteigt. Ihr Mandant habe viel verloren, argumentierte Schwarz. Seine Frau habe sich von ihm getrennt und die Kinder mitgenommen. „Ich denke, er hat daraus gelernt.“
Das Urteil des Schöffengerichts unter Vorsitz von Richter Winkelmann lautete auf Freispruch für die Frau. Ihr Ehemann wurde wegen der Geldfälschung und des Betrugs sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Bezüglich der Einziehung von Wertersatz folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, stellte Richter Winkelmann fest. Er betonte, dass eine Bewährung aber auch bei einer Freiheitsstrafe unter zwei Jahren nur bei guten Gründen hätte gewährt werden können.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche können der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen.