Wie geht die Polizei in Krisensituationen vor, in die psychisch und suchtkranke Menschen involviert sind? Was verbirgt sich hinter dem Begriff Bedrohungsmanagement? Antworten auf diese Fragen gaben in der Sitzung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) Carsten Keller und Nicole Baumgärtel von der Polizei in Neustadt.
Geleitet wurde die Sitzung von Thomas Trautner, Sachgebietsleitung Gesundheitsförderung, der PSAG-Vorsitzenden Barbara Böhm und ihrer Stellvertreterin Yvonne Munro. Rund zwei Mal in der Woche wird die Polizei gerufen, wenn eine psychisch- oder suchtkranke Person für sich oder andere eine Gefahr darstellt und es der Unterstützung durch die Beamten bedarf, teilte der Neustädter Dienststellenleiter Carsten Keller mit. In diesem Jahr war das schon 20 Mal der Fall. Immer mit dabei: der Krisendienst Mittelfranken.
Als Hintergrund für die Einführung des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes, auf das Keller anschließend einging, nannten er und Baumgärtel die Weiterentwicklung und Stärkung der psychischen Versorgung im Freistaat.
Im Fokus stehe dabei auch, die Zahl der stationären Behandlungen zu verringern und Zwangsmaßnahmen zu vermeiden. Es gelte, die selbstständige Lebensführung der Betroffenen zu stärken, dabei müsse auf die individuelle Situation Rücksicht genommen werden. „Dem Patienten zu helfen, steht dabei im Zentrum des Handelns.“ Ist ein Transport in eine psychiatrische Einrichtung nötig, übernimmt der Rettungsdienst immer diese Aufgabe. „Wir begleiten in der Regel“, so Baumgärtel. „Die Mitnahme im Dienstfahrzeug stellt eine absolute Ausnahme dar.“
Thema war in der PSAG-Sitzung auch das Bedrohungsmanagement. Für die Polizistinnen und Polizisten gibt es spezielle Schulungen, in den Polizeiinspektionen Neustadt und Bad Windsheim habe man je drei Kollegen, die sich mit der Thematik gut auskennen. Es sei wichtig, rechtzeitig zu erkennen, ob jemand eine Bedrohung, einen Hochrisikofall, für andere darstellt, sagte Baumgärtel.
Dazu bedarf es der Bewertung und Einschätzung, also einer Risikoanalyse. Hier hat sich die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt bewährt. „Wir wollen schauen, was hinter der Auffälligkeit steht.“ Wichtig sei es, in den Situationen zu entschärfen, zu deeskalieren – und zwar mit Blick auf den Gefährder und die gefährdete Person.
„Woran machen Sie fest, dass jemand psychisch krank ist“, wollte eine Teilnehmerin der PSAG-Sitzung wissen. Die Polizei müsse die Situation vor Ort bewerten und dann entscheiden. „Wir sind keine Fachbehörde.“ Ärzte seien an die Schweigepflicht gebunden und gäben deshalb keine Auskunft. Kommt man zum Schluss, es liegt eine Eigen- und/oder Fremdgefährdung vor, erfolgt der Transport ins Bezirksklinikum. Für die Entscheidung spielen die Verhaltensweisen und Persönlichkeitsmerkmale sowie die Art und Weise des bedrohlichen Verhaltens eine wichtige Rolle.
Dahinter stehe, wie betont wurde, kein bloßes Aufsummieren polizeilich relevanter Vorgänge. Mittels dieser Bewertung lasse sich vielmehr bedrohlich wirkendes Verhalten besser einschätzen. Eines sei darüber hinaus immer wichtig: „das Bauchgefühl“, betonte Keller.
Wenn sich junge Menschen mit Drogenpsychosen bedrohlich verhalten, versuche man die Familien zu unterstützen und zu beraten. „Viel läuft hier über den Beratungsdienst des Gesundheitsamtes.“ Das sei wichtig. Denn: „Viele Familien sind mit ihren Kräften oft am Ende.“
Was macht die polizeiliche Betreuungsgruppe? Über deren Arbeit informierte Nicole Baumgärtel, die eines der 30 Mitglieder ist. Gegründet wurde sie nach dem Amoklauf eines mit einem Messer bewaffneten Mannes in einem Würzburger Kaufhaus, bei dem Personen getötet worden waren. Gerufen wird die Gruppe bei Großschadenslagen, so etwa auch beim Amoklauf am Ansbacher Bahnhof.
„Wir sind für die Opfer da“, erklärte die Polizistin. Für diese sei ein Ansprechpartner enorm wichtig. Zudem fungierte die Betreuungsgruppe als Schnittstelle zwischen Opfer und Polizei – eine Funktion, die sich bewährt hat.