Es ist eine Situation, die die meisten wohl am liebsten vermeiden möchten: sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos melden. „Schlecht fühlen muss sich aber deswegen niemand“, sagt Karrierecoach Walter Feichtner. Schließlich hat, wer aus welchen Gründen auch immer seinen Job verliert, Anspruch auf Unterstützung durch die Arbeitsagentur. Fragen und Antworten zum Prozedere.
Vielleicht läuft ein befristeter Vertrag aus, vielleicht hat der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen: Neigt sich ein Arbeitsverhältnis dem Ende zu und ist noch kein neuer Job in Sicht, sollten sich Betroffen bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. So vermeiden sie Sperrzeiten beim Bezug des Arbeitslosengeldes, falls sie nicht nahtlos eine neue Beschäftigung finden. Bei der Suche nach einem neuen Job kann die Agentur helfen.
Eine Meldung als arbeitslos bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgt, wenn die Beschäftigung endet und Betroffene bis dahin trotz Unterstützung der Arbeitsagentur keine neue Stelle gefunden haben.
„Die Arbeitssuchend-Meldung muss spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Freistellung innerhalb von drei Tagen nach dem Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen“, sagt Andre Stephan-Park von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
Im nächsten Schritt erfolgt die Arbeitslosmeldung, die bis zu drei Monate vor dem Beschäftigungsende erfolgen kann. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit sollte die Meldung bei der Arbeitsagentur eingegangen sein, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die Meldung ist Voraussetzung dafür, dass Betroffene Arbeitslosengeld beantragen können.
Wer sich arbeitssuchend oder arbeitslos melden möchte, kann das auch online machen. Terminvereinbarungen für ein persönliches Gespräch vor Ort bei der Arbeitsagentur sind ebenfalls online, aber auch telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0800 4555500 möglich.
Wer zum Gespräch bei der Agentur geht, sollte wichtige Dokumente in Kopie mitnehmen, rät Karrierecoach Walter Feichtner. Dazu zählen neben dem Kündigungsschreiben weitere Unterlagen wie etwa Ausbildungs-, Arbeits- und Abschlusszeugnisse sowie ein aktueller und aussagekräftiger Lebenslauf. Die entsprechenden Daten gibt die Fachkraft der Agentur für Arbeit ins System ein.
Anschließend besprechen beide Seiten gemeinsam, wie es beruflich für den oder die Arbeitslose weitergehen könnte. „Jeder sollte sich schon im Vorfeld darüber Gedanken machen und dann bei dem Gespräch gezielt Fragen stellen“, sagt Feichtner.
Zur Vorbereitung sollten Arbeitssuchende sich zum Beispiel fragen: Wo liegen meine Stärken? Welche Interessen habe ich? Möchte ich in meinem bisherigen Beruf weiterarbeiten oder mich verändern? Kommt für mich eine Umschulung oder eine Weiterbildung infrage? Bin ich regional mobil und zeitlich flexibel?
Von Arbeitslosigkeit Betroffene erhalten im Erstgespräch eine erste Orientierung sowie Tipps zum weiteren Vorgehen. Nach dem Termin gilt es, eigenverantwortlich Bewerbungen zu schreiben. Aber: „Nicht in jedem Fall ergibt sich im Erstgespräch, dass sofort eine Beschäftigung aufgenommen werden sollte“, so Stephan-Park. Unter Umständen braucht es zum Beispiel erst eine Weiterqualifizierung, um passende Angebote auf dem Arbeitsmarkt zu finden.
Ansonsten gibt es nach dem Erstgespräch in regelmäßigen Abständen weitere Gespräche, bei denen sich die Fachkraft der Arbeitsagentur erkundigt, welche Fortschritte der oder die Arbeitssuchende bei den Bewerbungen gemacht hat. „Für diese Gespräche kann es hilfreich sein, die eigenen Bewerbungsbemühungen genau zu dokumentieren“, sagt Feichtner. Gemeinsam lassen sich dann etwa Gründe ausloten, warum die Jobsuche bislang nicht erfolgreich war.
„Ein ehrlicher Umgang miteinander ist essenziell“, sagt Stephan-Park. Nur so können die Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte der Agentur für Arbeit ihr Gegenüber gut beraten. Arbeitslose sollten daher mögliche Bedenken offen ansprechen und auch relevante Hemmnisse nicht verschweigen - zum Beispiel, wenn Unterstützung für die Betreuung des Kindes fehlt. „Je nach Fall lassen sich so bereits in der Vermittlung weitere Unterstützungsleistungen oder andere Beratungsstellen einbinden“, so Stephan-Park.
Ein respektvoller Umgang miteinander sowie Termintreue sind ein Muss. Auch Anträge und Formulare sollten termingerecht und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. „Man sollte die Jobsuche aus der Arbeitslosigkeit heraus nicht negativ angehen“, rät Feichtner, „und auf eine neue Stelle nicht nur hoffen, sondern sich aktiv darum bemühen“.
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