Im kleinen Ort Immeldorf bei Lichtenau (Landkreis Ansbach) soll eine Geflüchtetenunterkunft für bis zu 52 Personen geschaffen werden. Bei den Einwohnern stoßen die Pläne auf heftige Kritik. Dementsprechend aufgeheizt war die Stimmung bei einer Info-Veranstaltung des Ansbacher Landratsamtes.
Im Namen der Dorfgemeinschaft trug ein Bürger zu Beginn einen Appell vor, der sich gegen eine Unterkunft „in diesem Ausmaß“ richtet. In dem Lichtenauer Ortsteil leben rund 300 Menschen. „Unsere Dorfgemeinschaft hat seit längerem Flüchtlingsfamilien aufgenommen, und wir haben dies mit Offenheit und Toleranz getan. Doch die geplante Unterbringung von über 50 Flüchtlingen ist eine große Belastung“, heißt es in dem Schreiben. Der Anteil „übersteigt nach unserer Meinung eine vernünftige Größenordnung“.
Moniert wird von den Bürgern zum einen, dass keine Aufteilung auf den Hauptort und alle Ortsteile erfolgt, sondern sämtliche Geflüchtete in Immeldorf einquartiert werden sollen. Zum anderen geben die Kritiker zu bedenken, dass es im Ort weder einen Supermarkt noch gute Busverbindungen gibt. Auch die Kinderbetreuung und ärztliche Versorgung seien nicht gesichert. „Die mangelnde Infrastruktur macht es nahezu unmöglich, eine erfolgreiche Integration zu gewährleisten.“
Obwohl sich die Bürger um einen Anstieg der Kriminalität sorgen, betonen sie, dass sie Hetze und politische Ideologien ablehnen. „Wir haben beschlossen, diesen Weg nicht zu gehen und zeigen damit, dass wir unsere Gesellschaft schützen und nicht durch Radikalisierung gefährden lassen.“
Hetze soll es aber doch gegeben haben: Wegen des Gebäudeverkaufs an einen Investor wurden die Vorbesitzer laut eigener Aussagen angefeindet. Ihr Ehemann sei sogar aus der WhatsApp-Gruppe der Feuerwehr entfernt worden, berichtete die Bürgerin. Das Ehepaar hatte das Gebäude über einen Makler an den Investor verkauft. Dieser habe ihnen gegenüber mitgeteilt, dass er Wohnraum schaffen wolle, so die Frau. Von der geplanten Vermietung ans Landratsamt zwecks Unterbringung von Geflüchteten hätten sie nichts gewusst.
Petra Clausen – sie leitet im Landratsamt die Abteilung Soziale Angelegenheiten – schilderte die aktuelle Lage. Im Oktober habe die Behörde kurz vor der Ausrufung des Katastrophenfalls gestanden, da pro Woche 50 Asylbewerber zugewiesen wurden – ohne dass freie Plätze vorhanden waren. Man habe deshalb Notunterkünfte geschaffen, „um den Menschen ein Dach über dem Kopf zu geben“.
Die Aufteilung auf Hauptort und Ortsteile betrachtet auch sie grundsätzlich als bessere Variante. „Das Problem ist, dass wir da keine Unterkünfte bekommen haben.“
Aus welcher Nation die Geflüchteten stammen, ist noch nicht bekannt, das erfährt das Landratsamt selbst erst kurz vor dem Einzug, erklärte Clausen. In Schutz nahm sie die Lichtenauer Verwaltung, die sich dem Vorwurf der Immeldorfer ausgesetzt sieht, sich nicht gegen die große Zahl an geplanten Zuweisungen zu wehren. „Das ist nicht abhängig von der Zustimmung der Gemeinde. Die Gemeinden haben eine Mitwirkungspflicht.“
Je offener die Dorfgemeinschaft sei, desto besser entwickele sich erfahrungsgemäß das Zusammenleben, stellte Clausen noch fest. Kreisrat Klaus Miosga versuchte als Integrationsbeauftragter des Landkreises, die erhitzten Gemüter zu beruhigen und appellierte an das Mitgefühl der Immeldorfer: „Stellen Sie sich vor, wir wären in einem Kriegsland.“ Dann würden die Bürger vielleicht auch flüchten, um ihre Familien zu schützen.
Lichtenaus Bürgermeister Markus Nehmer teilte mit, dass sich bereits 2015 in Lichtenau ein Helferkreis gebildet hatte. Er sagte zu, den Kontakt zu vermitteln und warnte davor, die Geflüchteten auszugrenzen. „Wenn wir es gemeinsam hinkriegen, sie ein bisschen zu integrieren, haben wir zumindest den Finger darauf“, was sich in der Unterkunft tut. Geplant ist, dass diese im Mai in Betrieb gehen soll.
Gegen Ende stellte sich jedoch heraus, dass das Projekt – kaum gestartet – schon auf der Kippe steht: Möglicherweise ist der Kaufvertrag für das Gebäude in der Büschelbacher Straße nicht rechtssicher. Denn der Verkauf war laut Vorbesitzer unter der Bedingung erfolgt, dort keine Geflüchteten einzuquartieren. „Ich bin dabei, prüfen zu lassen, ob eine arglistige Täuschung vorliegt.“