Antrag abgelehnt: Keine Senkung der Grundsteuer A in Ansbach geplant | FLZ.de

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Veröffentlicht am 06.11.2025 07:06

Antrag abgelehnt: Keine Senkung der Grundsteuer A in Ansbach geplant

In den landwirtschaftlich geprägten Ortsteilen - hier ein Blick auf Käferbach - müssen die Bauern ihre Wohnhäuser über die Grundsteuer B versteuern. (Archivbild: Jim Albright)
In den landwirtschaftlich geprägten Ortsteilen - hier ein Blick auf Käferbach - müssen die Bauern ihre Wohnhäuser über die Grundsteuer B versteuern. (Archivbild: Jim Albright)
In den landwirtschaftlich geprägten Ortsteilen - hier ein Blick auf Käferbach - müssen die Bauern ihre Wohnhäuser über die Grundsteuer B versteuern. (Archivbild: Jim Albright)

Einmal mehr haben sich der Ansbacher Stadtrat und der zuständige Fachausschuss mit der Grundsteuer beschäftigt. Es stand der Vorwurf im Raum, dass die Landwirtschaft zu stark belastet wird. Auslöser war ein Antrag der AfD-Fraktion. Die Antwort fiel eindeutig aus.

Weil das Bundesverfassungsgericht die bis zum vergangenen Jahr übliche Praxis als verfassungswidrig eingestuft hatte, brauchte es eine Reform der Grundsteuer. Neben der Berechnungsgrundlage ist die wesentliche Änderung, dass landwirtschaftliche Gebäude nicht mehr in die Grundsteuer A fallen, sondern in der Grundsteuer B besteuert werden.

Senkung der Grundsteuer A wurde beantragt

Aus diesen Gründen hatte der Stadtrat beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) auf 480 Prozent und für die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) auf 390 Prozent zu setzen. Das führt aus Sicht der AfD aber dazu, dass Grundsteuer-A-Zahler im Schnitt mit rund 30 Prozent mehr belastet werden, wie Walter Danielis im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss betonte. Das habe mit Aufkommensneutralität nichts zu tun. Deshalb forderte die Fraktion die Anpassung der Grundsteuer A.

Den Vorwurf, dass ein Berechnungsfehler vorliegt, widersprach Kämmerer Christian Jakobs deutlich. Er machte auch deutlich, dass die Landwirtschaft vor der Grundsteuer-Reform privilegiert war. Das sei jetzt nicht mehr der Fall. Zudem bedeute Aufkommensneutralität nicht, dass das Verhältnis der beiden Grundsteuer-Einnahmen gleich bleibe.

Die Ansbacher Innenstadt aus der Luft. Jeder Immobilienbesitzer hat in den vergangenen Tagen Post von der Stadt bekommen, in der ihm die Höhe der fälligen Grundsteuer mitgeteilt wurde. (Luftbild: Walter Röber)
Die Ansbacher Innenstadt aus der Luft. Jeder Immobilienbesitzer hat in den vergangenen Tagen Post von der Stadt bekommen, in der ihm die Höhe der fälligen Grundsteuer mitgeteilt wurde. (Luftbild: Walter Röber)

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Entwicklung des Steueraufkommens abwarten

Tatsächlich liegt die Stadt Ansbach nach den Worten von Jakobs bei den Einnahmen der Grundsteuer A aktuell noch etwas unter dem Haushaltsansatz. Bei der Grundsteuer B dagegen hat man ein sattes Plus von über 800.000 Euro. Auch deshalb will die Verwaltung bei den Haushaltsberatungen vorschlagen, den Hebesatz der Grundsteuer B zu senken. Sollte sich zeigen, dass es bei der Grundsteuer A nicht aufkommensneutral sei, werde man sich an den Stadtrat wenden, so Jakobs.

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Freilich wurde auch nochmal im Stadtrat diskutiert. CSU-Fraktions-Chef Jochen Sauerhöfer erklärte schließlich, man habe bei der Verabschiedung der Hebesätze vereinbart, ein Jahr abzuwarten, wie sie sich auf das Steueraufkommen auswirken. Deshalb solle man doch bitte bis Januar 2026 mit der Diskussion warten.

Dem schloss sich der Stadtrat an und lehnte gegen drei Stimmen den AfD-Antrag zur Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer A ab. Der Stadtrat folgte damit der Empfehlung des Fachausschusses, der den Antrag gegen eine Stimme abgelehnt hatte.


Von FLORIAN SCHWAB/WINFRIED VENNEMANN
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