Ansbachs Amtsgerichts-Chefin warnt vor Cannabis | FLZ.de

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Veröffentlicht am 30.08.2025 08:00

Ansbachs Amtsgerichts-Chefin warnt vor Cannabis

Konsumieren mehr Menschen Cannabis, weil der Besitz kleiner Mengen und der Anbau weniger Pflanzen nicht mehr strafbar ist? Und gibt es deshalb mehr Patienten mit Psychosen? (Symbolbild: Tizian Gerbing)
Konsumieren mehr Menschen Cannabis, weil der Besitz kleiner Mengen und der Anbau weniger Pflanzen nicht mehr strafbar ist? Und gibt es deshalb mehr Patienten mit Psychosen? (Symbolbild: Tizian Gerbing)
Konsumieren mehr Menschen Cannabis, weil der Besitz kleiner Mengen und der Anbau weniger Pflanzen nicht mehr strafbar ist? Und gibt es deshalb mehr Patienten mit Psychosen? (Symbolbild: Tizian Gerbing)

„Cannabis wird verharmlost”, sagt Dr. Gudrun Lehnberger, Direktorin des Amtsgerichts Ansbach gegenüber der FLZ. Sie sieht einen Zusammenhang zur drogeninduzierten Zunahme von Betroffenen mit Psychosen und zum erhöhten Anstieg notwendiger Fixierungen wegen Aggressivität oder akuter Suizidalität.

Im Laufe des Jahres 2024 wurden von der Polizei beziehungsweise durch die Polizei aufgrund einer Anordnung der Kreisverwaltungsbehörden 1123 Personen in das Bezirksklinikum Ansbach verbracht. Sie waren beispielsweise aufgrund einer drogeninduzierten Psychose sehr aggressiv und eine Gefahr für die Allgemeinheit oder weil aufgrund einer Depression erhebliche Suizidgefahr bestand, erläutert Lehnberger.

Gesundheitliche und gesellschaftliche Aspekte

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer geschlossenen Abteilung eines Krankenhauses ist rechtlich möglich, wenn die Gefahr einer erheblichen gesundheitlichen Selbstschädigung oder gar Selbsttötung besteht. Aber auch, wenn ohne die Unterbringung eine notwendige ärztliche Maßnahme nicht durchgeführt werden kann, mit der ein drohender erheblicher gesundheitlicher Schaden abgewendet werden soll.

Im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist das Amtsgericht befugt, die zwangsweise geschlossene Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen. Voraussetzung für die Unterbringung ist, dass die Gefährdung auf einem krankheitsbedingten Verhalten beruht. Rechtsgrundlage hierfür bilden die öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten.

Ähnlich gravierend wie Alkohol

Wird eine Unterbringung genehmigt oder vom Gericht angeordnet, so ist die Dauer der Unterbringung befristet und bedarf immer wieder einer Überprüfung. Die Direktorin des Amtsgerichts Ansbach wird deshalb immer wieder im Bezirksklinikum vorstellig und sieht dabei die gesundheitlichen Schäden durch den Cannabis-Konsum. Cannabis ist ähnlich gravierend wie Alkohol. Beide Substanzen haben Suchtpotential. Alkohol wirkt dabei enthemmend, während Cannabis eher entspannt.

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„Cannabis ist nicht harmlos”, betont Lehnberger. Das nach Alkohol und Nikotin weit verbreitete Rauschmittel könne körperlich abhängig machen und zu Psychosen und schweren Entwicklungsschäden führen. Die Gefahr gehe nicht von den Substanzen alleine aus. Vielmehr sei die Regelmäßigkeit und die Höhe der konsumierten Mengen entscheidend.

Die Folgen seien „oftmals gravierend”. Ausbildungen beziehungsweise Studien würden nicht mehr zu Ende geführt. Es folgen monatelange Aufenthalte in der Psychiatrie und in Therapieeinrichtungen. Rückfälle seien „sehr häufig”. Die (Rück-)Erlangung der vollständigen Arbeitskraft sei fraglich, so dass die Betroffenen oft keiner Erwerbstätigkeit mehr auf dem ersten Arbeitsmarkt nachgehen können. Hinter den Suchterkrankungen verbergen sich menschliche Schicksale, die zu Problemen für die ganze Familie werden können. Ganz abgesehen von den anfallenden hohen Kosten für das Gesundheitssystem.

Eigenkonsum für Erwachsene legal

Vor etwa eineinhalb Jahren hatte die damalige Bundesregierung (Ampel-Koalition) eine Teillegalisierung von Cannabis beschlossen, die Kiffen für Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen zum Eigenkonsum erlaubte. Für Jugendliche, so sagt das neue Gesetz, bleiben Besitz und Erwerb von Cannabis verboten.

Das Gesundheitsministerium räumte auf FLZ-Nachfrage ein: „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind aufgrund des Reifeprozesses des Gehirns besonders anfällig für psychische, physische und soziale Auswirkungen eines langfristigen, aber auch eines kurzfristigen Cannabiskonsums.” Vor allem der Inhaltsstoff THC (Tetrahydrocannabinol) könne junge Gehirne in ihrer Entwicklung stören.

Besonders risikoreich für Jugendliche

Werden 14- bis 18-Jährige beim Konsumieren erwischt, bleibt das strafrechtlich praktisch ohne Konsequenzen, wenn sie mit dem vom Gesetz her erlaubten Mengen erwischt werden. Die Polizei wird ihnen lediglich das Cannabis abnehmen und die Eltern informieren. Bei riskantem Konsumverhalten wird das Jugendamt eingeschaltet. Es soll darauf hinwirken, dass auf freiwilliger Basis ein Gespräch mit der Drogenberatung in Anspruch genommen wird.

Dr. Gudrun Lehnberger erlebt nun den Effekt, den sie befürchtet hatte: Dass von den neuen gesetzlichen Regelungen eine möglicherweise verharmlosende Signalwirkung ausgehen könnte. Ebenso wie die Betreuungsrichter am Amtsgericht Ansbach sieht die Direktorin die Cannabis-Legalisierung „problematisch”. Ihre Befürchtung: „Die Anzahl notwendiger Unterbringungen wegen drogeninduzierter Psychosen werden voraussichtlich weiter ansteigen.” Sie hat in ihrem Berufsleben schon viele Cannabis-induzierte Personen gesehen, als dass sie das kalt ließe.

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