Ansbacher Richter: Familienvater war neun Monate zu Unrecht hinter Klinikgittern | FLZ.de

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Veröffentlicht am 26.03.2026 17:37

Ansbacher Richter: Familienvater war neun Monate zu Unrecht hinter Klinikgittern

Rechtsanwalt Bernd Hönicka setzte sich mit seinen Argumenten durch. Sein Mandant ist wieder in Freiheit und soll entschädigt werden.  (Foto: Manfred Blendinger)
Rechtsanwalt Bernd Hönicka setzte sich mit seinen Argumenten durch. Sein Mandant ist wieder in Freiheit und soll entschädigt werden. (Foto: Manfred Blendinger)
Rechtsanwalt Bernd Hönicka setzte sich mit seinen Argumenten durch. Sein Mandant ist wieder in Freiheit und soll entschädigt werden. (Foto: Manfred Blendinger)

Es begann als versuchter Totschlag und endete damit, dass ein 39-Jähriger den Gerichtssaal als freier Mann verließ. Denn ein angeblich versuchter Totschlag in Neuendettelsau war nur eine Bedrohung im akuten Verfolgungswahn, befand ein Psychiater. Der Mann bekommt nun eine Entschädigung.

Dr. Timucin Türker hat eine ungewöhnliche Aufgabe. Er war kurzfristig von der Großen Strafkammer am Landgericht Ansbach nach dem zweiten Verhandlungstag um seine Einschätzung gebeten worden. Obwohl es bereits ein psychiatrisches Gutachten gab. Doch an dem hatten die Richter ernsthafte Zweifel. Sie baten deshalb Dr. Türker um ein zweites Gutachten. Ein seltener Schritt. Die Verhandlung kippt.

Mit Messer in der Hand auf die Straße gerannt

Denn der Facharzt für Rechtsmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie aus Nürnberg kommt zu einem gänzlich anderen Schluss als vorher sein Kollege. Es geht um die Frage, ob der 39-jährige Cem T. (Name geändert) wieder heim zu Frau und Kind darf oder Jahre hinter Gittern bleiben muss. Nicht in einem Gefängnis, sondern in einer Klinik für psychisch kranke Straftäter.

Dort hatte der Mann schon die letzten neun Monate verbracht. Weil er im Juni 2025 im Zentrum von Neuendettelsau ausgerastet war. Er sah aus dem Fenster und erblickte auf der Straße einen Handwerker, der seinen Wagen belud. Cem T. glaubte allerdings einen Drogendealer aus der Nürnberger Szene vor sich zu haben, wo er einige Tage vorher eine Auseinandersetzung gehabt hatte. Es entspann sich ein lauter Wortwechsel, dann schnappte sich der 39-Jährige ein Küchenmesser, rannte auf die Straße und ging auf den Handwerker zu.

Zentrale Frage: Wie gefährlich ist der Mann?

Vor Gericht sagt der 39-Jährige aus, er wollte den anderen nur vertreiben. Der Handwerker hingegen fühlte sich in Lebensgefahr, er berichtete von einem Stich in seine Richtung, dem er nur knapp höchster Not habe ausweichen können. „Versuchter Totschlag”, folgerte die Staatsanwaltschaft aus dieser Aussage. Sie beantragte keinen Haftbefehl, weil klar ersichtlich war, dass Cem T. in einem psychischen Ausnahmezustand war. Die Staatsanwaltschaft wollte ihn im Bezirksklinikum Ansbach in der Klinik für psychisch kranke Straftäter unterbringen lassen und erreichte dafür einen richterlichen Beschluss.

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So landete Cem T. in der Klinik. Darf er jetzt wieder raus? Oder muss er dort auf unbestimmte Zeit bleiben, weil er zu gefährlich ist? Das ist im Gerichtssaal die Frage an Dr. Timucin Türker. Der Arzt holt aus, erzählt vom Leben des Mannes. In der Türkei geboren, mit 13 Jahren seinem Vater in die Schweiz gefolgt. Dort war er ein guter Schüler, erlernte einen Beruf, ging er in die Türkei zurück. Als die ersten Symptome einer psychischen Krankheit auftraten, behandelten ihn die Ärzte mit einem Medikament, das ihm hilft.

Medikament gegen Schizophrenie abgesetzt

Vor zwei Jahren beantragte Cem T. in Deutschland Asyl. Er kam in eine Unterkunft für Asylbewerber in Neuendettelsau, verliebte sich, wurde Vater. Das Medikament half ihm so gut, dass er sich wieder gesund fühlte. Er setzte es ab, nahm zur Beruhigung gelegentlich Cannabis.

Dann verlor der frühere Sportler den Halt, wirkte mehrere Tage abwesend, fühlte sich überall verfolgt. „Paranoide Schizophrenie”, sagt Dr. Türker zum Zustand des Mannes bei der Tat, „eine akute Phase”. Die Schuldfähigkeit sei damit nicht gegeben.

Kann man einen Menschen trotzdem weiterhin in einer Klinik auf unbestimmte Zeit seiner Freiheit berauben? Einem Menschen, der letztlich niemandem ein Haar gekrümmt hat? Es nicht einmal wollte. Denn die Behauptung des Handwerkers, Cem T. habe nach ihm gestochen, um ihn zu töten, bestätigt sich in der Verhandlung nicht. Drei neutrale Zeugen versichern, es habe keine Stichbewegung gegeben. Cem T. habe das Messer nur in seiner Hand gehalten, ohne es einzusetzen, er habe Abstand zu dem Handwerker gehalten.

Richter mit klarer Ansage

In Anbetracht dieser Zeugenaussagen könne man nicht weiter von einem versuchten Totschlag reden, räumt Richter Matthias Held den schweren Vorwurf der Staatsanwaltschaft ab. Da bleibe nur eine Bedrohung übrig, macht der Vorsitzende der Großen Strafkammer deutlich. Kann man dafür den 39-Jährigen in die Psychiatrie einweisen, für eine so lange Zeit, bis mehrere Ärzte und Richter ihn irgendwann, vielleicht erst in ein paar Jahren für geheilt erklären?

Ja, meint Staatsanwalt Felix Jung zur Gesetzeslage, das ist schon möglich, aber nur, wenn man ihn heute für so gefährlich hält, dass er seinen Mitmenschen etwas Schlimmes antun könnte. „Was passiert, wenn Cem T. wieder glaubt, er sei gesund und die Medikamente absetzt?”, fragt der Staatsanwalt. Wieder hängt alles von Dr. Türker ab. Doch der lehnt die Rolle des Hellsehers ab. „Das kann ich nicht vorhersagen.”

Aber etwas anderes kann er abschätzen, so der Gutachter. In der Psychiatrie gelte eine Leitlinie: neue Taten liegen meist im Bereich der bisherigen Taten. Wiederholungen ähneln dem, was jemand schon gemacht hat. Gewalttaten gegen Leib und Leben von Mitmenschen gehörten bisher nicht zum Leben von Cem T., verweist Dr. Türker auf dessen Biografie. Auf seinem Konto steht nur eine diffuse Körperverletzung bei einer Auseinandersetzung mehrerer Männer in der Türkei und ein Streit mit einem anderen Autofahrer vor fast 20 Jahren. Der Einschätzung des ersten Gutachters, von Cem T. gehe eine große Gefahr, bis hin zu einem Tötungsdelikt aus, erteilt Dr. Türker eine klare Absage.

Psychiater: Kein Grund für eine Unterbringung

Mit der Behandlung im Bezirksklinikum sei der 39-Jährige derzeit „praktisch symptomfrei”, beschreibt der Gutachter die aktuelle Situation. Er habe bei der Untersuchung bereitwillig mitgemacht und sei entschlossen, die Chance auf ein Leben mit seinem Kind und dessen Mutter, mit der er inzwischen verheiratet ist, zu nutzen. „Er möchte seine Medikamente weiter nehmen und wirkt dabei glaubhaft”, sagt Dr. Türker. Für eine zwangsweise Einweisung auf unbestimmte Zeit in die Klinik gibt es aus seiner Sicht keinen Grund.

Vorsitzender Richter Matthias Held richtet den Blick auf Cem T. „Kriegen Sie das hin?” „Das kriege ich hin”, antwortet der 39-Jährige. „Ich habe mir die Finger verbrannt mit dem Absetzen der Medizin.”

Staatsanwalt rückt von eigenem Antrag ab

Ende der Beweisaufnahme. Staatsanwalt Felix Jung hält den anfänglichen Vorwurf des versuchten Totschlags für widerlegt. „Die Tat war am Ende nur eine Bedrohung”, beginnt er sein Plädoyer. Keine Stichbewegung, keine Tötungsabsicht. „Damit hängt alles an der Gefährlichkeitsprognose.” Das Gutachten von Dr. Türker habe dafür eine klare Antwort geliefert. Der Aufenthalt im Bezirksklinikum sei erfolgreich gewesen, damit sei keine weitere Unterbringung nötig, rückt der Staatsanwalt von seinem Antrag ab.

Dem schließt sich Rechtsanwältin Tara Schwarz als Vertreterin des bedrohten Handwerkers an. Ebenso Verteidiger Bernd Hönicka. „Er wollte ihn nicht töten und nicht verletzen. Er wollte einfach seine Ruhe haben”, beschreibt er die Gefühle seines Mandanten an dem Morgen im Juni. Mit Nachdruck kritisiert Hönicka dessen lange Unterbringung in der Psychiatrie. Es sei im Lauf der Ermittlungen früh erkennbar gewesen, dass es um keinen versuchten Totschlag gehe, so der Anwalt. „Die Unterbringung war nicht zwingend.”

Verteidiger: „Das ist eine ganz gravierende Maßnahme”

Er habe deshalb zweimal beantragt, Cem T. wieder freizulassen, sagt Hönicka. Zweimal vergeblich. Jetzt sei es höchste Zeit, dies endlich zu tun. Für eine zeitlich unbefristete Einweisung in die Psychiatrie fehle die Grundlage, so der Verteidiger. „Das ist eine ganz gravierende Maßnahme.”

Weil es der Entzug der Freiheit nicht gerechtfertigt war, verlangt der Anwalt, seinen Mandanten für die neun Monate zu entschädigen, ähnlich wie nach einem Freispruch nach langer Untersuchungshaft.

Urteil: „Wir müssen Sie freilassen”

Das Gericht folgt Hönicka in allen Punkten. Vorsitzender Matthias Held macht deutlich, dass nur die Aussage des Handwerkers zu dem Vorwurf des versuchten Totschlags führte. Und sich diese Aussage als unwahr erwies. Kritik äußert er auch an dem ersten Gutachter, der eine hohe Gefährlichkeit von Cem T. annahm. Das habe die Kammer nicht überzeugt. „Dieses Gutachten konnte man nicht zugrundelegen.”

Im Urteil hebt der Richter die Unterbringung im Bezirksklinikum auf. „Wir müssen Sie freilassen”, spricht er den zu Unrecht Beschuldigten direkt an. Nun gelte es, weitere akute Schübe der Schizophrenie durch die ständige Einnahme der Medikamente und den Verzicht auf Drogen zu vermeiden. „Ihre Frau passt hoffentlich auf Sie auf.” Die Ehefrau hat die Verhandlung verfolgt, eilt nach vorn und gibt dem soeben in die Freiheit Entlassenen einen Kuss.

Beschwerde gegen Entschädigung

Für die Staatsanwaltschaft gibt es kein Happy End. Ihr Pressesprecher kündigt kurz nach der Verhandlung an, gegen einen Teil des Urteils vorzugehen. Nicht gegen dessen Kern, den 39-Jährigen freizulassen, erklärt Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier auf FLZ-Nachfrage. Nur gegen die Entschädigung für die neun Monate hinter den Gittern der Klinik. „Dagegen werden wir Beschwerde einlegen”, so Heinzlmeier.

Die Einweisung des 39-Jährigen sei zum damaligen Zeitpunkt richtig gewesen, bleibt der Pressesprecher bei der ersten Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Die Bedrohung des Handwerkers sei unstrittig, auch wenn Cem T. nicht schuldfähig war. Und die Behandlung im Bezirksklinikum habe dem 39-Jährigen gutgetan. Über die Beschwerde muss das Oberlandesgericht in Nürnberg auf schriftlichem Weg entscheiden. Dabei geht es um eine Summe von 75 Euro pro Tag. Was bei neun Monaten rund 20.000 Euro ausmacht.

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