Ansbacher rätseln um das Parkplatz-Tabu für Verbrenner | FLZ.de

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Veröffentlicht am 07.05.2024 19:29

Ansbacher rätseln um das Parkplatz-Tabu für Verbrenner

E-Parkplätze mit einer Ladesäule: Diese auf dem Martin-Luther-Platz gingen erst in Betrieb. Sie sind noch gar nicht beschildert. (Foto: Oliver Herbst)
E-Parkplätze mit einer Ladesäule: Diese auf dem Martin-Luther-Platz gingen erst in Betrieb. Sie sind noch gar nicht beschildert. (Foto: Oliver Herbst)
E-Parkplätze mit einer Ladesäule: Diese auf dem Martin-Luther-Platz gingen erst in Betrieb. Sie sind noch gar nicht beschildert. (Foto: Oliver Herbst)

Das Auto abgestellt und, zack, ein Knöllchen kassiert: Etliche Pkw-Lenker erlebten dies schon in Ansbach. Sie fuhren mit einem Auto mit Verbrennermotor auf einen der Parkplätze, die E-Fahrzeugen vorbehalten sind. Ein Teil von ihnen hat keine Lademöglichkeit. Manche Fahrer fragen sich: Welchen Sinn haben solche E-Parkplätze?

Die Stadt wies 20 Parkplätze für E-Fahrzeuge aus, wie Anne Ziegler vom Geschäftsbereich Oberbürgermeister informiert. Mit Ladesäule sind es derzeit zwölf: je zwei auf der Promenade (an der Sparkasse), in der Nürnberger Straße (beim Sanitätshaus Seitz), auf dem Karlsplatz, im Bereich des Parkhauses Feuerbach (nahe dem Bahnhof), in der Reitbahn sowie auf dem Martin-Luther-Platz (am Stadtgraben).

Letztere sind noch nicht entsprechend beschildert. „Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Parkplätze mit Ladesäule am Martin-Luther-Platz wird aktuell erstellt“, erläutert Anne Ziegler, „im Anschluss erfolgt die Aufstellung der Beschilderung zeitnah.“

Neue Stationen sind in Betrieb

Ohne Ladesäule sind es jeweils drei Parkplätze auf der Hofwiese und auf dem Rezatparkplatz Ost, also dem Teil nahe dem Schloss, sowie zwei in der Reitbahn.

Was sind die Gründe dafür, dass es auf manchen Parkplätzen nicht möglich ist, zu laden, und will man diese nachrüsten? „Die Planung von Ladesäulen an den E-Parkplätzen erfolgt in Abstimmung mit den Stadtwerken Ansbach, die diese betreiben“, entgegnet Anne Ziegler für die Stadt, „die Planung erfolgt unter anderem auch anhand von Infrastruktur, Zugänglichkeit et cetera.“

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Dass Werke und Stadt sich eng abstimmen, wenn es darum geht, Ladesäulen zu errichten, legt auch Robert Hlava dar. Er ist Pressesprecher der Stadtwerke und nennt ein aktuelles Beispiel: „die Errichtung je einer E-Ladesäule und entsprechend ausgewiesene E-Parkplätze in der Reitbahn und auf dem Martin-Luther-Platz“.

E-Fahrzeugnutzer profitieren von reservierten Parkflächen

Die Stationen sind nach Ostern in Betrieb gegangen. Ähnlich wie die Kommune stellt er fest: Öffentliche Infrastruktur zu errichten, planten die Werke „unter anderem anhand der vorliegenden (Strom-Netz-)Infrastruktur, der Zugänglichkeit, der Verkehrsströme“ oder gegebenenfalls vorliegender weiterer Anforderungen zum Beispiel vonseiten eventueller Fördermittelgeber.

Sinn ergeben E-Parkplätze für die Stadt jedenfalls auch ohne die Ladesäulen. Dies zeigt die Reaktion der Kommune auf die Anfrage der FLZ: „Ziel der Parkplätze für E-Fahrzeuge, die keine Ladesäule haben, ist die Förderung der E-Mobilität, da dort keine Parkgebühren anfallen“, macht Anne Ziegler deutlich.

Auf E-Parkplätzen dürfen gemäß ihren Angaben nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen stehen. Die Höchstparkdauer für E-Stellflächen entspreche der jeweiligen Höchstparkdauer auf diesen Parkplätzen. Nutzer seien privilegiert, weil sie von den Gebühren befreit seien und weil ihnen innenstadtnahe „reservierte“ Parkflächen bereitstünden.

Verwarnungsgeld von 55 Euro vorgesehen

Was passiert, wenn jemand auf diesen Parkplätzen parkt, der dies nicht darf? Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten sieht ein Verwarnungsgeld von 55 Euro vor, wie die Mitarbeiterin des Geschäftsbereichs mitteilt. Im Jahr 2022 habe die Kommune 249 Verstöße aufgenommen. 2023 seien es dann 181 gewesen.

Plant die Stadt weitere E-Parkplätze? „Die Planung weiterer Ladesäulen erfolgt in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken“, erwidert Anne Ziegler. „Näheres können wir aktuell dazu nicht sagen.“

Die Stadtwerke betreiben nach eigenen Angaben noch weitere öffentliche Ladesäulen in Ansbach – neben den Standorten der Parkplätze, die die Stadt ausgewiesen hat. Für eine Übersicht weisen sie auf ihre Webseite (stwan.de) und die App des Ladeverbunds plus hin.

„Alle Parkplätze, welche die Stadtwerke Ansbach mit öffentlicher Ladeinfrastruktur ausgestattet haben, sind rund um die Uhr zugänglich“, stellt Robert Hlava fest. Dass der Service eingeschränkt sei, könne zum Beispiel zeitweilig durch Baumaßnahmen passieren.

Das E-Kennzeichen

Das Elektromobilitätsgesetz ermöglicht die E-Kennzeichen. Kommunen können elektrisch betriebene Fahrzeuge damit zum Beispiel beim Parken bevorzugen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sind damit reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie von außen aufladbare Plug-in-Hybride gemeint. Für die Hybride gilt außerdem: mindestens 40 Kilometer rein elektrische Reichweite oder im Betrieb maximal 50 Gramm Kohlendioxid für jeden gefahrenen Kilometer. ⋌

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