Ansbacher Amokläufer auf der Flucht: Zentrale Fragen bleiben weiter offen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 22.08.2025 19:25

Ansbacher Amokläufer auf der Flucht: Zentrale Fragen bleiben weiter offen

Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier konnte am Freitag nichts Neues zur Suche nach dem früheren Ansbacher Amokläufer verkünden.  (Archivbild: Manfred Blendinger)
Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier konnte am Freitag nichts Neues zur Suche nach dem früheren Ansbacher Amokläufer verkünden. (Archivbild: Manfred Blendinger)
Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier konnte am Freitag nichts Neues zur Suche nach dem früheren Ansbacher Amokläufer verkünden. (Archivbild: Manfred Blendinger)

Nach der Flucht des früheren Ansbacher Amokläufers von der Bezirksklinik Erlangen lässt die Staatsanwaltschaft Europas Polizisten nach einem Mann suchen, der nicht mehr als gefährlich gilt. Dass er am Samstag nicht von einem genehmigten Ausgang zurückkehrte, ist auch keine Straftat.

„Es gibt nichts Neues mitzuteilen“, wiederholte Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier am Freitag seine Auskünfte aus den vergangenen Tagen. Ob die Ermittler tatsächlich nichts Neues wissen, ist eine andere Frage. Zu der Suchaktion ist weitgehendes Schweigen nach außen verordnet. Der Fall hat von Anfang an nicht nur die mittelfränkischen Ermittler, sondern auch die bayerische Landesregierung aufgeschreckt. Der Fall ist ein extremes Beispiel dafür ist, wie schwer es die Ärzte in den Kliniken für psychisch kranke Straftäter haben.

Seit 16 Jahren in Kliniken

Als 18-Jähriger wurde der Schüler des Gymnasiums Carolinum beim Amoklauf im September 2009 durch vier Schüsse eines Polizisten gestoppt. Seitdem wurde er in Kliniken in Straubing und Erlangen behandelt. Im Prozess vor dem Landgericht Ansbach hatte ihm der Gutachter eine schwere „schizoide Persönlichkeitsstörung“ bescheinigt. Aber keine Psychose. Das heißt, er konnte die Schwere seiner Taten nicht einsehen, war aber nicht komplett schuldunfähig.

Deshalb waren sich Staatsanwalt, Verteidiger und Richter einig, ein Urteil mit zwei Ebenen zu verhängen. Der 18-Jährige wurde zu einer Haftstrafe wegen versuchten Mordes verurteilt, die mit neun Jahren nahe an der Höchststrafe im Jugendrecht von zehn Jahren lag. Zudem wurde er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen – auf unbestimmte Zeit.

Gesuchter braucht keine Medikamente

Dort hat er wie jeder Patient das Recht auf eine Privatsphäre. Einzelheiten über ihn erfährt die Öffentlichkeit nicht. Nur so viel, sagte Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier am Freitag auf FLZ-Anfrage: „Er war nicht medikamentenpflichtig.“ Womit sich sein Zustand durch fehlende Medikamente nicht verschlechtert haben kann.

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Ansonsten bleiben für die Interessierten zentrale Fragen offen. Es wurde nicht bekanntgegeben, ob der 34-Jährige Zugang zu Computer oder Handy hatte, um eine Flucht mit Helfern vorzubereiten. In der Erlanger Klinik galt der Ansbacher nach 16 Jahren als so weit therapiert, dass er seit Jahresbeginn mehrfach bei Ausgängen alleine unterwegs sein durfte.

Die nächste Stufe bei seiner Behandlung wäre ein zweitägiger Ausgang mit Übernachtung gewesen. Die Frage stellt sich nicht mehr. Sollte der 34-Jährige entdeckt werden, muss er, dann wieder ohne Lockerungen, zurück in eine Klinik. Ob dies die Erlanger Bezirksklinik wäre, ist offen.

Ärzte in Erlangen getäuscht

Ihre Ärzte hat der frühere Amokläufer getäuscht. Dieses Risiko ist immer hoch. Die Mediziner haben den Auftrag, Patienten so weit zu bringen, dass diese zurück in die Freiheit können. Dies geht nur, indem diese verschiedene Stufen durchlaufen. Unbegleitete Freigänge gehören zu den letzten Prüfungen und bergen immer die Gefahr, dass die Sehnsucht nach Freiheit an einem Tag größer wird ist als die Disziplin zur Rückkehr in die Klinik. Erst recht nach 16 Jahren. Verurteilte Mörder können ab 15 Jahren eine Entlassung auf Bewährung beantragen.

Wer von einem Ausgang nicht mehr zurückkehrt, macht sich genauso wenig strafbar wie Häftlinge, die aus einem Gefängnis ausbrechen. Ein Ausbruch alleine ist kein Gesetzesverstoß, solange keine weiteren Taten wie etwa die Körperverletzung von Wachpersonal begangen werden.

Weshalb der frühere Amokläufer, wird er geschnappt, keine neue Anklage wegen seines Ausbleibens bekommt. Seine Haftstrafe aus dem Prozess im Jahr 2010 hat er längst verbüßt. Höchstens neun Jahre hätte er absitzen müssen, bei guter Führung ein paar Jahre weniger auf Bewährung. Dann hätte sich die Frage, ob er noch gefährlich ist, viel früher gestellt, wie bei allen Straftätern, die aus der Haft zurück in die Gesellschaft dürfen.

Fahndung in alle Richtungen

Zu dem früheren Amokläufer aus Ansbach hat die Polizei Hinweise, dass er einen Kontakt nach München hat. Nach unbestätigten Gerüchten soll er über das Internet eine Holländerin kennengelernt haben, mit der er sich ins Ausland abgesetzt haben könnte. Diesen Kontakt hat Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier bestätigt. Mehr nicht, solange die Suche nach dem Mann, der nicht mehr als gefährlich gilt, läuft. Nur so viel, sagt der Sprecher der Ansbacher Staatsanwaltschaft, auch das nichts Neues: „Wir haben verschiedene Fahndungsansätze.“

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