Der Denkmalschutz hat ein Machtwort gesprochen: Die beiden historischen Gebäude in der Schaitbergerstraße im Bereich der Ziegenwiese dürfen entgegen den Vorstellungen des Ansbacher Baureferats nicht abgerissen werden. Das sorgt für einen handfesten Behörden-Krach und dafür, dass nahezu alle Vorplanungen nun hinfällig sind.
„Aus heutiger Sicht wäre es mir am liebsten, wir hätten das Grundstück nie gekauft.“ Jochen Büschl, Leitender Baudirektor der Stadt, neigt gemeinhin nicht zu emotionalen Ausbrüchen. In Bezug auf die geplante Nutzung des Areals an der Schaitbergerstraße und das „in der Massivität überraschende“ Veto der Oberen Denkmalschutzbehörde wurde Büschl deutlich: „Es ist schwierig, wenn sich eine einzelne Fachdienststelle mit ihrer Sichtweise nicht um das große Ganze kümmert.“
Die Stadt hatte das Grundstück neben der Herberge zur Heimat, auf dem vom Vorbesitzer jahrelang Schafe und Ziegen gehalten worden waren, 2020 gekauft. Mit dem Ziel, den Hochwasserschutz für die weitestgehend historische Altstadt zügig voranzubringen. Mit dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) sind die Planungen für das Areal längst abgestimmt. 2025 sollen die Arbeiten für den Hochwasserschutz beginnen.
Im Zuge der Planungen hatte sich die Grünfläche als ideal für kulturelle Events wie das Mini-Festival „Ton ohne Strom“ erwiesen. Auch im Rahmen des Altstadtfestes hatte das dortige „Kulturgärtla“ an Bedeutung gewonnen und sich als kleines grünes Herz Ansbachs etabliert.
Zudem hatte die Firma Beil als Bauträger auf dem Nachbargrundstück eine großzügig dimensionierte Wohnbebauung vorgesehen, die das Grundstück Schaitbergerstraße 36 zum Teil belegt hätte. Doch auch für dieses Vorhaben bestehen „vehemente Einwände“ von Seiten der Oberen Denkmalschutzbehörde. Mit der Konsequenz, dass die Planungen für das im Ansbacher Volksmund nur Ziegenwiese genannte Areal – verkürzt dargestellt – nun wieder bei null beginnen können.
Dabei hatte die Stadt bereits „eine ganze Reihe Untersuchungen, Gutachten und Planwerke“ für die Neugestaltung des Areals in Auftrag gegeben“, wie Büschl im Bauausschuss angesäuert feststellte.
Bei einer Begehung mit den Stadträten hatte Ansbachs oberster Baumeister im November 2022 die Zustände in den beiden dort befindlichen Gebäuden sehr anschaulich gemacht. Zusammengefasst ist die Bausubstanz der Scheune und des daneben liegenden Wohnhauses nicht weniger als marode. Teile der etwa in der Mitte des 18. Jahrhunderts erbauten Scheune sind so baufällig, dass sie aus Sicherheitsgründen gesperrt werden mussten oder bereits eingestürzt sind.
Kaum besser steht es um das Wohnhaus, in dessen Erdgeschoss ein Stück der historischen Stadtmauer in die Außenwand einbezogen wurde. Dieses Relikt sollte erhalten werden, hatte Büschl bereits bei der Besichtigung ausgeführt. Nach den Vorstellungen der Oberen Denkmalschutzbehörde aber gilt es nun, das im Kern von 1594 stammende Haus in Gänze zu erhalten. Das Baureferat hatte dagegen beide Gebäude als baufällig und nicht mehr erhaltenswert eingestuft, der Stadtrat hatte dem Abriss zugestimmt.
„Mir fehlt die Fantasie, was man aus dem Wohnhaus machen könnte“, meinte Büschl und führte daneben vor allem finanzielle Gründe an, die gegen den ausdrücklichen Willen des Denkmalschutzes sprechen. Eine Sanierung würde laut Baureferat „mehr als 8500 Euro pro Quadratmeter“ verschlingen. Was zusammengerechnet die stolze Summe von rund 1,4 Millionen Euro ergibt.
Die Argumente zwischen den Behörden sind nach zähen Verhandlungen längst ausgetauscht. Der Denkmalschutz beharrt auf seinem Standpunkt. Es wird „eine städtebauliche Fehlentwicklung“ und eine „massive Beeinträchtigung“ der Sicht auf die Altstadt kritisiert. Würden die Gebäude abgerissen, entfielen sämtliche Mittel aus der Städtebauförderung für dieses Verfahren, erklärte Büschl die Zwänge. Demgegenüber stellte die Regierung von Mittelfranken für den Fall einer Sanierung hohe Zuschüsse in Aussicht. „Goldene Zügel“ nannte das Büschl.
Da „eine Auflösung der Konflikte auf derzeitiger Grundlage nicht absehbar“ ist, sieht das Baureferat vor, die nicht eingestürzten Teile der Scheune für eine Nutzung als „Kaltraum“ zu ertüchtigen und für kulturelle Freiluftveranstaltungen nutzbar zu machen. Zudem soll die geplante Bebauung eine Spur kleiner ausfallen, so dass dann auch die verschiedenen Regierungsstellen befriedet wären.