Eine erhöhte Sicherheit für Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger. Deshalb stellten die Stadtratsfraktionen von ÖDP und Offener Linker Ansbach (OLA) Anträge für eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Windsbacher Straße. Auf Empfehlung der Verwaltung entschieden sich der Umwelt- und Verkehrsausschuss dagegen.
Es gibt mehrere Gründe, warum die beiden Fraktionen die Windsbacher Straße in den Blick genommen haben. Zum einen befindet sich in dem Bereich des Stadtteils Eyb eine Tagespflege-Einrichtung von Diakoneo. In dieser gebe es viele Besucherinnen und Besucher, die die Räume mit dem Rollator oder Rollstuhl nutzen, heißt es in dem Antrag der ÖDP.
Hinzu kommen eine private Kindertagesbetreuung, das Gemeindehaus der Kirche St. Lambertus und die Metzgerei Weinländer mit einem stark frequentierten Parkplatz. Durch den kurvigen Streckenverlauf, die fehlende Übersicht und stellenweise nur rudimentär vorhandene Gehwege sah es die ÖDP für notwendig an, zwischen der Windsbacher Straße 3a und der Eyber Straße 163 eine Tempo-30-Zone einzurichten.
So sollte die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer erhöht und gleichzeitig der motorisierte Verkehr eingebremst werden. Die gleichen Ziele verfolgte die OLA mit ihrem Antrag. Allerdings bezeichnete Fraktionsvorsitzender Boris-André Meyer den Antrag als nicht zielführend. „Dadurch würden sich im Eyber Ortskern die Vorfahrtsregelungen ändern”, sagte Meyer. „Das wird aus dem Stadtteil Eyb abgelehnt.”
Die OLA regte deshalb eine Tempo-30-Strecke zwischen Eyber Straße, Einmündung Georg-Oberer-Weg, und Windsbacher Straße 6, Einmündung Querverbindung zum Brunnenweg, an. Dadurch müssten Vorfahrtsregelungen nicht geändert werden. Meyer begründete den eigenen Antrag einerseits damit, dass es sich bei der Strecke um einen Schulweg handelt. Andererseits endet an der Einmündung zum Georg-Oberer-Weg die Freigabe des Fußweges für den Radverkehr, weshalb Radfahrende die Straße queren müssten.
Die Stadtverwaltung hat sich den Bereich angeschaut und auch Geschwindigkeitsmessungen mithilfe eines Verkehrssmileys durchgeführt. Gemäß den Angaben von Kirsten Blechinger-Kattwinkel, Leiterin, des Sachgebiets Straßenverkehr, wurde sechs Tage lang gemessen. In diesem Zeitraum seien 85 Prozent aller Fahrzeuge mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 38 Kilometern pro Stunde (km/h) unterwegs gewesen, berichtete sie. An der Stelle sind 50 km/h zulässig. Die Übertrittsquote lag laut Blechinger-Kattwinkel bei 0,38 Prozent – und das überwiegend in den Nachtstunden.
Die Verwaltung hat zudem mit der Polizei gesprochen, die für diesen Bereich kein Unfallgeschehen dokumentiert hat. Außerdem wurde mit den Verantwortlichen der Tagespflege gesprochen. Die klare Auskunft: Es wird kein Bedarf für ein Tempolimit gesehen, weil die Besucherinnen und Besucher direkt mit Fahrzeugen gebracht und wieder abgeholt werden.
Auch die rechtlichen Vorgaben geben es nicht her, eine Zone 30 oder Strecke 30 anzuordnen. „Eine Anordnung wäre rechtswidrig”, fasste Blechinger-Kattwinkel zusammen. Wohl auch aus diesem Grund fiel das Votum des Ausschusses eindeutig aus: Beide Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt.