Anklage gegen mutmaßliche Anführer rechtsextremer Gruppe | FLZ.de

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Veröffentlicht am 04.04.2024 11:06

Anklage gegen mutmaßliche Anführer rechtsextremer Gruppe

Die Bundesanwaltschaft klagt gegen vier mutmaßlich Rechtsextreme. (Foto: Christoph Schmidt/dpa)
Die Bundesanwaltschaft klagt gegen vier mutmaßlich Rechtsextreme. (Foto: Christoph Schmidt/dpa)
Die Bundesanwaltschaft klagt gegen vier mutmaßlich Rechtsextreme. (Foto: Christoph Schmidt/dpa)

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Rädelsführer des verbotenen rechtsextremistischen Vereins „Combat 18 Deutschland“ erhoben. Wie die Karlsruher Behörde mitteilte, sollen die Beschuldigten gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen haben, indem sie den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Gruppierung aufrechterhielten.

Die vier Männer sind auf freiem Fuß. Sie sollen sich vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verantworten.

Bei „Combat 18 Deutschland“ handelt es sich der Bundesanwaltschaft zufolge um einen Ableger der in Großbritannien aktiven Gruppierung „Combat 18“. Die deutsche Sektion ist demnach seit Oktober 2020 verboten, da sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik und den Gedanken der Völkerverständigung richte. Dennoch hätten die Beschuldigten den Verein mit anderen Mitgliedern bis mindestens Frühjahr 2022 weiter betrieben, so die Behörde. Die vier Männer hätten dabei eine zentrale Rolle gespielt.

Verfassungsfeindliche Symbole

Nach dem Verbot habe die Gruppe mindestens 14 konspirative Treffen ausgerichtet. Dabei hätten die Teilnehmer zum Beispiel „Leistungsmärsche“ absolviert und Aufnahmeprüfungen für neue Anwärter abgehalten.

Neben einer praktischen Prüfung sei auch ein Theorieteil mit Fragen zum Nationalsozialismus Teil des Aufnahmeverfahrens gewesen. Einer der Beschuldigten habe zudem Rechtsrockkonzerte organisiert und Tonträger sowie Kleidungsstücke mit Bezug zu „Combat 18 Deutschland“ verkauft. Der Name „Combat 18“ steht für „Kampfgruppe Adolf Hitler“ - abgeleitet vom ersten und achten Buchstaben des Alphabets (A und H). 

Im April 2022 waren mehr als 800 Polizisten mit bundesweiten Razzien gegen mehrere rechtsextremistische Gruppierungen vorgegangen - darunter auch „Combat 18“. Die Bundesanwaltschaft hatte Hinweise darauf, dass es auch nach dem Verbot Zusammenkünfte der Gruppe gab. Zwischenzeitig ermittelte die Behörde gegen 21 mutmaßliche Mitglieder des Vereins. In 17 Fällen seien die Verfahren im Sommer 2023 an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben worden, hieß es.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte: „Vereinsverbote sind ein scharfes Schwert zur Verteidigung unserer Demokratie gegen rechtsextreme Verfassungsfeinde.“ Die Anklage des Generalbundesanwalts zeige, dass die Sicherheitsbehörden nach einem Verbot „sehr aufmerksam“ weiterverfolgen, ob doch Aktivitäten fortgesetzt würden. „Jedwede Fortführung der Vereinsaktivität von „Combat 18 Deutschland” ist damit strafbar und wird sehr konsequent verfolgt“, so Faeser.

© dpa-infocom, dpa:240404-99-559051/3


Von dpa
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