Anklage fordert lebenslang für Todesschüsse auf Hochzeit | FLZ.de

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Veröffentlicht am 11.03.2026 22:48

Anklage fordert lebenslang für Todesschüsse auf Hochzeit

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einer Fürther Hochzeit droht dem Angeklagten lebenslange Haft wegen Mordes. (Archivbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einer Fürther Hochzeit droht dem Angeklagten lebenslange Haft wegen Mordes. (Archivbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einer Fürther Hochzeit droht dem Angeklagten lebenslange Haft wegen Mordes. (Archivbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Im Prozess um die Todesschüsse auf einer Hochzeit in Fürth fordert die Staatsanwaltschaft für den 27 Jahre alten Angeklagten lebenslange Haft wegen Mordes. Außerdem will die Ermittlungsbehörde im Urteil die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Nürnberg mitteilte. Das Landgericht Nürnberg will das Urteil am 19. März sprechen.

Die Staatsanwaltschaft sieht es demnach als erwiesen an, dass der aus Frankreich stammende Täter heimtückisch und aus niederen Beweggründen handelte. Der Mann hatte im März vergangenen Jahres auf der Hochzeitsfeier den Vater seiner Ex-Freundin vor zahlreichen Augenzeugen mit sechs Schüssen getötet. Die Verteidigung sieht die Tat nicht als Mord und argumentierte nach Angaben der Gerichtssprecherin, dass der Mann an Schizophrenie erkrankt sei und an Wahnvorstellungen leide.

Jahrelanger Streit zwischen zwei Familien

Laut Anklage war der Angeklagte mit mehreren Verwandten zur Hochzeitsfeier angereist. Das Opfer war kurz nach der Attacke im Krankenhaus gestorben. Motiv soll ein Streit um die Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder des Angeklagten und seiner Ex-Freundin gewesen sein. Laut Staatsanwaltschaft ging den tödlichen Schüssen jahrelanger Streit mit wechselseitigen Bedrohungen zwischen den beiden Familien voraus.

Der Angeklagte war nach der Tat mit seinen Begleitern nach Frankreich geflohen, wo er sich der Polizei stellte und die Tat gestand.

© dpa-infocom, dpa:260311-930-804176/1


Von dpa
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