Weil er im Freibad Aquella in Ansbach mehrere Kinder sexuell missbraucht hat, ist ein 53-Jähriger vor dem Jugendschöffengericht am Ansbacher Amtsgericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Bereits vor 20 Jahren ist der Mann mit pädophilen Neigungen in einem Schwimmbad in Rothenburg übergriffig geworden.
Die Vorfälle des aktuellen Verfahrens ereigneten sich laut Anklage der Staatsanwaltschaft an zwei Tagen im Juni 2025. Damals hatte sich der gelernte Metallfacharbeiter im Kinderbecken aufgehalten und sich mehreren Jungen und Mädchen genähert. Anklage wurde in fünf Fällen erhoben, die Betroffenen waren zwischen zehn und 13 Jahre alt.
Als am gravierendsten schätzte die Staatsanwaltschaft den Fall eines Elfjährigen ein. Der Angeklagte hatte in dessen Badehose gegriffen und dessen Geschlechtsteil angefasst. Weitere Kinder berührte er an ihrem Gesäß oder Oberschenkel. Nicht angeklagt wurde der Fall eines Siebenjährigen, weil der Junge nicht aussagen wollte und auch die Mutter es für besser hielt, ihn nicht noch mehr zu belasten.
Das Ganze flog auf, weil ein Junge, dessen Oberschenkel der Mann streichelte, ihm sagte, er solle damit aufhören. Besonders pikant: Selbst von der Mutter, die neben ihrem Sohn saß, hatte sich der Täter nicht abschrecken lassen. Als diese mitbekam, was passiert war, legte sie sich mit ihm an und holte einen Badmitarbeiter zu Hilfe. Daraufhin wurde die Polizei gerufen. Gegenüber den Beamten bestritt der Beschuldigte die Taten zunächst. Auf seinem Handy fand man schließlich noch kinder- und jugendpornografische Bilder. Bei den Taten war der Mann alkoholisiert, kurz danach wurden bei ihm 1,3 Promille gemessen.
Gleich zu Beginn der Verhandlung legte der Angeklagte ein vollumfängliches Geständnis ab. „Ich schäme mich, hier zu sein”, betonte er mehrfach und entschuldigte sich. Er habe wegen seiner Alkoholsucht Hilfe gesucht und sei seit Januar bei einem Psychiater in Behandlung. Warum er sich nicht früher in Therapie begeben habe, wollte Richterin Claudia Hofmann wissen. Es sei sehr schwer, einen Platz zu bekommen, begründete der Mann.
Dass der Wiederholungstäter das Bad, in dem sich naturgemäß viele Kinder aufhalten, nicht gemieden hatte, wurde scharf kritisiert. „Für mich schaut es ein bisschen so aus, als wären Sie bewusst ins Schwimmbad gegangen und hätten bewusst das Kinderbecken aufgesucht”, konfrontierte ihn Hofmann.
Sie hakte auch wegen einiger Chats auf dem Handy des Angeklagten nach. Offenbar hatte er Kontakt zu 13-jährigen Mädchen und bekochte diese auch in seiner Wohnung. Die Mädchen hätten zwar ausgesagt, dass nichts passiert sei, stellte die Richterin fest. Trotzdem finde sie den Umgang eines Über-50-Jährigen mit Teenagerinnen auffällig. Die Mädchen hätten sonntags daheim nichts zu essen bekommen, deshalb habe er ihnen manchmal etwas gekocht, versuchte der Angeklagte zu erklären. Hintergedanken habe er dabei nicht gehabt. „Es war für mich eine Art Wiedergutmachen.“
2005 war der Mann wegen Missbrauchs eines Kindes in fünf Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Taten, die sich in einem Schwimmbad in Rothenburg ereignet hatten, hatte er damals nicht gestanden, wie Richterin Hofmann bekanntgab. Die Haftstrafe musste er in vollem Umfang absitzen.
Später war er über HEADS – die Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter, die ein Konzept zur Überwachung Rückfallgefährdeter beinhaltet – an entsprechende Stellen angebunden. Die Richterin fragte, warum er über das Netzwerk keine Hilfe gesucht habe. Seine Fantasien seien zwar da gewesen, aber er habe sie anfangs zur Seite schieben können, sagte der Angeklagte. Zudem habe er sich geschämt.
Als Zeugin sagte auch die Kriminalbeamtin aus, die den Angeklagten über HEADS seit Jahren kennt. „Er war immer umgänglich und sehr kooperativ”, schilderte sie. Nach der Haftentlassung sei ihm eine Störung des Sexualverhaltens attestiert worden. „Er wusste, dass er ein Problem hat“ und habe für sich Regeln aufgestellt, damit nichts mehr passiert. „Ich bin erschrocken, dass er das gemacht hat.”
Da er bei zwei verschiedenen Gelegenheiten übergriffig geworden sei, könne man nicht mehr von einem Ausrutscher sprechen, sagte die Polizistin. Selbst von der Mutter, die neben ihrem Kind saß, habe er sich nicht abschrecken lassen, sondern gesagt, dass sie keinen Beweis habe, weil man durch die blubbernden Blasen nichts sehen könne. Allerdings existiert ein Video, auf dem der Vorfall heimlich mitgefilmt worden war. Die Kripobeamtin hatte auch mehrere der Kinder vernommen. „Sie waren sehr verängstigt, die meisten hatten Angst, wieder ins Schwimmbad zu gehen”, stellte sie fest.
„Wir haben es hier mit einem Wiederholungsfall zu tun, der einem sehr, sehr negativ aufstößt”, eröffnete Oberstaatsanwalt Jürgen Krach sein Plädoyer. Er beantragte, den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs und sexueller Belästigung sowie des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte schuldig zu sprechen.
Die Alkoholisierung zur Tatzeit spielte nach Überzeugung von Jürgen Krach keine Rolle. Sie habe daher auch keine strafmildernde Wirkung, erklärte er. Der Angeklagte habe sich gezielt ins Bad und ins Kinderbecken begeben. „Das hat mit Augenblicksversagen nichts zu tun.“ Krach forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Diesem Antrag schloss sich Nebenklageanwältin Tara Schwarz an, die eines der Kinder vertrat.
Verteidiger Michael Zimmermann informierte, dass sein Mandant insgesamt 7000 Euro als Täter-Opfer-Ausgleich an die Betroffenen gezahlt hatte – auch an den Siebenjährigen, dessen Fall im Vorfeld eingestellt worden war. Durch seine Schuldeinsicht habe der Angeklagte den Minderjährigen die Aussage erspart, betonte der Rechtsanwalt im Plädoyer. Bezüglich der Alkoholisierung widersprach er dem Oberstaatsanwalt: „Ich denke, das muss man berücksichtigen.“ Er beantragte eine Haftstrafe „im bewährungsfähigen Bereich”.
Das Jugendschöffengericht hielt den 53-Jährigen in allen Anklagepunkten für schuldig. „Wir nehmen ihm ab, dass er erkannt hat, der Fehler war groß“, bemerkte Richterin Claudia Hofmann. Aber die Einsicht sei spät gekommen. „Wenn man ernsthaft vermeiden will, dass so etwas passiert, muss man solche Orte meiden.“ Außerdem hätte er sich über sein Netzwerk Hilfe suchen können.
Welche Spuren die Taten bei den Kindern hinterlassen hätten, sei heute noch gar nicht abzuschätzen. Das Gericht folgte dem Antrag des Oberstaatsanwalts und verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Binnen einer Woche kann dieser über seinen Verteidiger Rechtsmittel einlegen.