Als Aushilfe und Kellner: Diese Regeln gelten im Ferienjob | FLZ.de

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Veröffentlicht am 11.08.2023 11:29

Als Aushilfe und Kellner: Diese Regeln gelten im Ferienjob

Der 18-jährige Dawin Ee, der vor einigen Jahren mit seiner Familie aus Kambodscha flüchten musste, ist einer der Ferienarbeiter bei Jack Link's in Ansbach. Strenge Hygiene ist bei dem Fleischverarbeiter enorm wichtig. Sie beginnt schon an der Eingangsschleuse am Spender einer speziellen Seifenlösung. (Foto: Jim Albright)
Der 18-jährige Dawin Ee, der vor einigen Jahren mit seiner Familie aus Kambodscha flüchten musste, ist einer der Ferienarbeiter bei Jack Link's in Ansbach. Strenge Hygiene ist bei dem Fleischverarbeiter enorm wichtig. Sie beginnt schon an der Eingangsschleuse am Spender einer speziellen Seifenlösung. (Foto: Jim Albright)
Der 18-jährige Dawin Ee, der vor einigen Jahren mit seiner Familie aus Kambodscha flüchten musste, ist einer der Ferienarbeiter bei Jack Link's in Ansbach. Strenge Hygiene ist bei dem Fleischverarbeiter enorm wichtig. Sie beginnt schon an der Eingangsschleuse am Spender einer speziellen Seifenlösung. (Foto: Jim Albright)

Das Spektrum der Ferienarbeit reicht von der Aushilfe im Supermarkt oder der Tankstelle bis zum Kellnern. Nur ein Teil der Betriebe hat Ferienarbeiter. Dies ergab eine stichprobenartige Umfrage bei größeren regionalen Firmen. Jack Link's in Ansbach war einer der wenigen Treffer in puncto Ferienjobs.

Der Fleischverarbeiter beschäftigt rund 700 Menschen in seinem Werk im Ansbacher Stadtteil Eyb, so Personalreferent Martin Winkler.

Wie sind die Erfahrungen mit Ferienarbeitern? „Wir sind sehr zufrieden, daher greifen wir auch gerne auf diese Art der Beschäftigung zurück“, antwortete der Personalreferent. Der 18-jährige Dawin Ee ist einer der derzeit zehn Ferienarbeiter, jeweils zur Hälfte Männer und Frauen.

Acht Ferienarbeiter bei Jack Link's

Der junge Mann zählt zu den acht Ferienarbeitern in der Produktion; zwei sind in der Verwaltung. „Ich ziehe den Naturdarm von Bifis ab, wenn dieser maschinell nicht vollständig entfernt wurde“, berichtete er. Um dies zu erklären gebraucht er in dem US-Unternehmen den englischen Begriff „Peeler“, zu deutsch „Schäler“.

Bifi ist ein sehr wichtiges Produkt des Werks in Ansbach. Wenn die bekannte Wurst von einem Teigmantel umhüllt wird, muss sie zuvor auch von kleinsten Resten des Naturdarms befreit werden. Und Dawin Ee ist in dem Team, das dafür sorgt.

„Sehr gut“, antwortet er auf die Frage, wie ihm seine Tätigkeit gefällt. Es ist schon das zweite Mal, dass er in den Ferien bei Jack Link's jobbt. Im vergangenen Jahr war er fünf Wochen in dem Werk, jetzt sind drei Wochen eingeplant, erzählte er. Bei dem Gespräch war erst sein zweiter Arbeitstag, die zweite Spätschicht von 13.30 Uhr bis 21.30 Uhr.

Arbeitsagenturen fast nie beteiligt

Die Frühschicht dauert von 5.30 Uhr bis 13.30 Uhr. Weil er im vergangenen Jahr noch minderjährig war, galt für ihn seinerzeit aber noch eine Schichtzeit von 6 bis 14 Uhr.

Jürgen Wursthorn, der Sprecher der Arbeitsagentur Fürth, teilte auf FLZ-Anfrage zu einschlägigen Bestimmung des Jugendarbeitsschutzgesetzes mit. Bei Jugendlichen seien die Arbeitszeiten „grundsätzlich auf den Zeitraum von sechs bis 20 Uhr beschränkt“.

Jedoch gebe es einige Ausnahmen, etwa im Gaststättengewerbe, in der Landwirtschaft und bei Bäckereien und Konditoreien.

Vor diesem Hintergrund war es ungewöhnlich, dass Dawin Ee im vergangenen Jahr als 17-Jähriger eingestellt wurde. „Unsere Regeln geben vor, dass wir – abgesehen von wenigen Ausnahmen – nur volljährige Ferienarbeitende einsetzen“, so Martin Winkler.

Familiäre Beziehungen helfen oft

Wie viele andere Ferienarbeiter, so fand auch Dawin Ee den Weg zu seinem Job über familiäre Beziehungen. Sein inzwischen 26-jähriger Bruder erlernte in dem Ansbacher Werk den Beruf „Fachkraft für Lebensmittel“ und arbeitet nun dort. Noch weit häufiger als über Beziehungen werden Ferienarbeiter jedoch durch Netzwerke online rekrutiert, erläuterte Winkler.

Die Arbeitsagenturen spielen dabei fast keine Rolle, verdeutlichten Wursthorn und sein Ansbacher Kollege Florian Braunreuther. Wursthorn: „Um einen Ferienjob zu finden sind beispielsweise Online-Jobbörsen oder auch Social-Media-Plattformen seit Jahren gängige Quellen. Hier bieten die Unternehmen ihre Ferienjobs auf direktem Weg an. Ferner ist ein Blick auf die Homepages der Unternehmen zu empfehlen. Ebenso lohnend kann die Nachfrage direkt im Ladengeschäft sein.“ Auch Aushänge etwa in Hochschulen seien „Fundgruben“.

Indes fährt Dawin Ee vom Wohnort seiner Familie, Neuendettelsau, manchmal gemeinsam mit seinem Bruder zur Arbeit. Weil sein Vater politisch verfolgt worden sei, sei die ganze Familie 2016 von Kambodscha nach Deutschland geflüchtet.

Gehalt deutlich über dem Mindestlohn

Dawin Ee hat an der Mittelschule in Neuendettelsau die mittlere Reife erworben. Er werde am 1. September an der Krankenpflegeschule in Neuendettelsau eine Ausbildung zum Pflegefachmann beginnen sagte er.

Dass Jack Link's junge Leute wie ihn zur Überbrückung der Urlaubszeit benötigt hat noch einen besonderer Grund. Während der Sommerferien werde die „Bifi besonders stark nachgefragt“, erzählte Winkler

Ist es schwer, Ferienarbeiter zu finden? „Es kommen genug Bewerbungen rein.“ Allerdings sei „der Bedarf auch groß, daher freuen wir uns über jede weitere Bewerbung“, lautete seine Antwort.

Was verdienen Ferienarbeiter? Dazu wollte der Personalreferent keinen genauen Betrag nennen. Erhalten auch Minderjährige, obwohl es für sie nicht vorgeschrieben wäre, den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit zwölf Euro? Martin Winkler: „Beim Gehalt halten wir uns bedeckt, dieses kommunizieren wir immer erst mit der Vertragsbesprechung. Dieses liegt ein gutes Stück über dem Mindestlohn – das gilt natürlich auch für Minderjährige.“

Gute Erfahrungen bei Mekra Lang

Insgesamt rund 20 Ferienbeschäftigte beiderlei Geschlechts sind über den Sommer im Ergersheimer Werk des Automobilzulieferers Mekra Lang tätig. Sie leisten „vornehmlich Unterstützung in den produzierenden Bereichen, aber auch in der Kantine“, so das Unternehmen, das in Ergersheim rund 1500 Beschäftigte hat, auf FLZ-Anfrage. Man habe bisher „nur gute“ Erfahrungen mit Ferienarbeitern gemacht. Rekrutiert werden sie von der Firma über deren Homepage sowie via Zeitung und Social Media.

Es sei jedoch nicht gelungen, alle vorgesehenen Stellen zu besetzen. Die Suche nach Ferienarbeitern gestalte „sich zunehmend schwerer“ und erfordere viele Maßnahmen; „dennoch ist es gelungen, eine zufriedenstellende Anzahl zu finden“.

Wegen der Schichtarbeit nehme man überwiegend volljährige Bewerber. Die jungen Leute werden „ganz überwiegend im Anlernbereich eingesetzt“. Die Firma betonte: „Durch die Beschäftigung von Ferienarbeitern erhoffen wir uns aber durchaus den Effekt, dass Ferienarbeiter dann gegebenenfalls auch im Rahmen ihres Studiums oder nach Abschluss des Studiums sich an die Mekra erinnern und wir diese dann als Mitarbeiter gewinnen können.“ Stichworte hierzu seien Praxissemester und Duales Studium.

Regeln des Jugendschutzes müssen beachtet werden

Wichtig für Arbeitgeber sei, „unbedingt die klaren Regelungen des Jugendschutzes zu beachten und auf den entsprechenden Versicherungsschutz zu achten. Wer sich hier nicht sicher ist, kann sich selbstverständlich bei seiner örtlichen Arbeitsagentur beraten lassen“. Der Mindestlohn von zwölf Euro gilt auch für volljährige Ferienjobber, nicht jedoch für Minderjährige. Über diese Vorschrift wird aber kontrovers diskutiert.

Arbeitsagentur-Sprecher Jürgen Wursthorn fasst die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Hinblick auf Ferienarbeit zusammen. „Kinderarbeit ist verboten! Kind ist man, wenn man jünger als 15 Jahre ist. Mit Zustimmung der Eltern dürfen Kinder ab 13 Jahren allerdings bis zu zwei und in der Landwirtschaft bis zu drei Stunden täglich arbeiten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist.“

Die Beschäftigung von Jugendlichen ab 15 Jahren sei ebenfalls an das Jugendarbeitsschutzgesetz gebunden. Solange Vollzeitschulpflicht besteht, dürfen sie maximal vier Wochen nur während der Ferien und höchstens acht Stunden täglich und nicht mehr als insgesamt 40 Wochenstunden arbeiten. Grundsätzlich darf an Samstagen und Sonntagen kein Ferienjob ausgeübt werden. Es gibt aber Ausnahmen: beispielsweise für Krankenhäuser, Gaststätten, Landwirtschaft oder bei Musikaufführungen. In diesen Fällen ist der Ausgleich unter der Woche zu gewährleisten.

Gefährliche Jobs sind für Kinder und Jugendliche verboten. Als gefährlich einzustufen seien Arbeiten, „die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, die Jugendliche sittlichen Gefahren aussetzen oder mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche diese nicht erkennen können“. Sozialabgaben müssen von Ferienarbeitern nicht entrichtet werden, wenn der Ferienjob von vorneherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Bleibt man zudem unter dem steuerlichen Freibetrag von derzeit 10.908 Euro pro Jahr, sei brutto gleich netto.

Ferienjobber sind über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Der Schutz erstreckt sich über die Arbeitszeit sowie für die Wege von und zur Arbeitsstelle. Das gilt auch für Jobs in Privathaushalten. Es empfehle sich, beim Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses nachzufragen, denn der Versicherungsschutz werde manchmal vergessen, so Jürgen Wursthorn.

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