Allerheiligen am 1. November: Was am stillen Feiertag in der Region erlaubt ist | FLZ.de

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Veröffentlicht am 29.10.2025 15:48

Allerheiligen am 1. November: Was am stillen Feiertag in der Region erlaubt ist

Allerheiligen wird gerne genutzt, um die Gräber der Verstorbenen zu besuchen und zu ehren. (Symbolbild: Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. / iStock)
Allerheiligen wird gerne genutzt, um die Gräber der Verstorbenen zu besuchen und zu ehren. (Symbolbild: Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. / iStock)
Allerheiligen wird gerne genutzt, um die Gräber der Verstorbenen zu besuchen und zu ehren. (Symbolbild: Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. / iStock)

Am 1. November ist Allerheiligen – ein wichtiger Tag im Kalender der katholischen Kirche und Feiertag in Bayern sowie weiteren Bundesländern. Der Tag steht im Zeichen des Gedenkens an die Heiligen. Viele Menschen nutzen den Tag zum Besuch der Gräber verstorbener Angehöriger. Doch was ist am stillen Feiertag erlaubt?

Darum feiern wir Allerheiligen

Allerheiligen ist einer der ältesten und bedeutendsten Feiertage der katholischen Kirche. Er erinnert an alle Heiligen – nicht nur an die bekannten wie Franz von Assisi oder Teresa von Avila, sondern auch an all jene, die ohne eigene Heiligsprechung als vorbildlich im Glauben gelten.

Seinen Ursprung hat das Fest bereits im 4. Jahrhundert: Damals wurde der Feiertag am Sonntag nach Pfingsten gefeiert. Hintergrund war, dass es nach den Christenverfolgungen so viele Märtyrer gab, dass es unmöglich wurde, jedem Einzelnen einen eigenen Gedenktag zu widmen. Um ihnen gemeinsam zu ehren, richtete die Kirche ein kollektives Fest ein.

Tanzverbot am 1. November: Was heißt das für Halloween?

In Bayern beginnt der sogenannte „Schutz des stillen Feiertages” nicht wie oft angenommen um Mitternacht, sondern um 2 Uhr morgens. Das bedeutet:

  • Bis 2 Uhr in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November dürfen (Halloween-)Partys stattfinden.
  • Ab 2 Uhr gilt das Tanzverbot: Öffentliche Musik- und Tanzveranstaltungen sind dann untersagt, weil sie dem ernsten Charakter des Tages widersprechen.
  • Laute Konzerte, Volksfeste oder Clubs sind an Allerheiligen verboten.
  • Private Feiern in den eigenen vier Wänden sind zwar nicht verboten, sollten aber ohne laute Musik oder Störungen der Nachbarschaft auskommen.

Die Regelungen beruhen auf dem Bayerischen Feiertagsgesetz (BayFTG). Bei Verstößen gegen das Tanzverbot oder öffentliche Feiern drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Laut dem BayFTG sind „öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.” Außerdem sind Sportveranstaltungen gestattet.

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Welche Geschäfte dürfen öffnen?

Da Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag ist, bleiben Supermärkte, Geschäfte und viele Betriebe geschlossen. Ausnahmen gelten nur für:

  • Verkaufsstellen für frische Milch: zwei Stunden erlaubt
  • Bäckereien und Konditoreien (ohne Café): drei Stunden erlaubt
  • Verkaufsstellen, die „in erheblichem Umfang“ Blumen verkaufen: sechs Stunden erlaubt
  • Verkaufsstellen von Zeitungen: fünf Stunden

Hinzu kommen Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen an Bahnhöfen und Flughäfen. Allerdings dürfen Tankstellen und Bahnhofs-Geschäfte an Sonn- und Feiertagen nur Reisebedarf vertreiben. Das heißt laut Arbeitsministerium: „Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug geringeren Werts, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen.“

Wer also einkaufen möchte, sollte das entweder am Freitag tun oder muss auf den Montag warten.

Und was ist mit Allerseelen?

Am 2. November – direkt nach Allerheiligen – ist der eigentliche Totengedenktag der katholischen Kirche. Gläubige beten für die Seelen der verstorbenen Angehörigen. Viele Menschen besuchen erneut die Gräber der Nahestehenden, entzünden Kerzen und legen frische Blumen nieder – ein Zeichen des Gedenkens und der Hoffnung der Auferstehung. Allerseelen ist ein kirchlicher, aber kein gesetzlicher Feiertag.


René Chlopotowski
René Chlopotowski
Volontär
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