Am 1. November ist Allerheiligen – ein wichtiger Tag im Kalender der katholischen Kirche und Feiertag in Bayern sowie weiteren Bundesländern. Der Tag steht im Zeichen des Gedenkens an die Heiligen. Viele Menschen nutzen den Tag zum Besuch der Gräber verstorbener Angehöriger. Doch was ist am stillen Feiertag erlaubt?
Allerheiligen ist einer der ältesten und bedeutendsten Feiertage der katholischen Kirche. Er erinnert an alle Heiligen – nicht nur an die bekannten wie Franz von Assisi oder Teresa von Avila, sondern auch an all jene, die ohne eigene Heiligsprechung als vorbildlich im Glauben gelten.
Seinen Ursprung hat das Fest bereits im 4. Jahrhundert: Damals wurde der Feiertag am Sonntag nach Pfingsten gefeiert. Hintergrund war, dass es nach den Christenverfolgungen so viele Märtyrer gab, dass es unmöglich wurde, jedem Einzelnen einen eigenen Gedenktag zu widmen. Um ihnen gemeinsam zu ehren, richtete die Kirche ein kollektives Fest ein.
In Bayern beginnt der sogenannte „Schutz des stillen Feiertages” nicht wie oft angenommen um Mitternacht, sondern um 2 Uhr morgens. Das bedeutet:
Die Regelungen beruhen auf dem Bayerischen Feiertagsgesetz (BayFTG). Bei Verstößen gegen das Tanzverbot oder öffentliche Feiern drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Laut dem BayFTG sind „öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.” Außerdem sind Sportveranstaltungen gestattet.
Da Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag ist, bleiben Supermärkte, Geschäfte und viele Betriebe geschlossen. Ausnahmen gelten nur für:
Hinzu kommen Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen an Bahnhöfen und Flughäfen. Allerdings dürfen Tankstellen und Bahnhofs-Geschäfte an Sonn- und Feiertagen nur Reisebedarf vertreiben. Das heißt laut Arbeitsministerium: „Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug geringeren Werts, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen.“
Wer also einkaufen möchte, sollte das entweder am Freitag tun oder muss auf den Montag warten.
Am 2. November – direkt nach Allerheiligen – ist der eigentliche Totengedenktag der katholischen Kirche. Gläubige beten für die Seelen der verstorbenen Angehörigen. Viele Menschen besuchen erneut die Gräber der Nahestehenden, entzünden Kerzen und legen frische Blumen nieder – ein Zeichen des Gedenkens und der Hoffnung der Auferstehung. Allerseelen ist ein kirchlicher, aber kein gesetzlicher Feiertag.