Afrikanische Schweinepest in Hessen: Was Bauern in Franken beachten müssen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 19.07.2024 14:56

Afrikanische Schweinepest in Hessen: Was Bauern in Franken beachten müssen

Wenn Wildschweine auf Hinterlassenschaften von Menschen treffen, kann das die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest fördern. (Foto: Ingolf König-Jablonski/dpa)
Wenn Wildschweine auf Hinterlassenschaften von Menschen treffen, kann das die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest fördern. (Foto: Ingolf König-Jablonski/dpa)
Wenn Wildschweine auf Hinterlassenschaften von Menschen treffen, kann das die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest fördern. (Foto: Ingolf König-Jablonski/dpa)

Im Landkreis Groß-Gerau (Hessen) ist die Afrikanische Schweinepest bei Haus- und Wildschweinen ausgebrochen. „Das sind nur noch 130 Kilometer Luftlinie zu unserer eigenen Landkreisgrenze“, warnt Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes am Landratsamt Ansbach in einer Mitteilung.

Der Ausbruch sei mit hoher Wahrscheinlichkeit auf menschliches Versagen beim Umgang mit Speiseabfällen zurückzuführen, etwa durch ein in freier Natur entsorgtes Wurstbrot, welches das Virus enthielt und von Wildschweinen gefressen wurde. In ungekochtem Fleisch oder rohem Schinken infizierter Schweine hält sich das Virus sehr lange.

Allein 185.000 Schweine im Landkreis Ansbach

Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Menschen ungefährliche, für Schweine aber qualvoll und tödlich verlaufende Viruserkrankung. Besonders gefürchtet ist die Krankheit bei landwirtschaftlichen Schweinehaltern, weil sie solche Betriebe ruinieren kann. Im Landkreis Ansbach waren zum Stichtag 1. Januar 2024 insgesamt 185.000 Schweine registriert. „Schweinezucht und -mast ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Ein Eintrag des Virus in die wertvollen Tierbestände muss unbedingt vermieden werden“, appelliert Zechmeister.

Alle Bürger sind daher laut Landratsamt dazu aufgerufen, Speiseabfälle und Essensreste so sicher zu entsorgen, dass Wildschweine keinen Zugang erhalten können: in der Restmülltonne. Landwirte und Hobbyhalter müssen unbedingt die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen. Freiland- und Auslaufhaltungen sind mit doppeltem Zaun zu sichern, das Füttern von Schweinen durch Unbefugte ist zu verhindern.

Kontakt zu Wildschweinen oder Essensresten vermeiden

Bauliche Verschleißerscheinungen des Stalles, durch die Schädlinge eindringen können, sollten zügig verschlossen und gesichert werden. Landwirte, die Jäger sind, müssen streng vermeiden, mit Jagdkleidung oder nicht desinfizierter Jagdausrüstung den Stall zu betreten. „Hygiene bedeutet dabei aber nicht, auf Stroh und Beschäftigungsmaterial für die Tiere zu verzichten, Tierschutz und Biosicherheitsmaßnahmen kann man sehr gut gemeinsam umzusetzen“, sagt der Leiter des Veterinäramtes.

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Optisch keine aufregende Sache: In diesen Mülltonnen im gekühlten Container in Markt Bibart sollen künftig Aufbrüche und Häute von Wildschweinen entsorgt werden. Landrat Helmut Weiß bittet darum, das Angebot wahrzunehmen. (Foto: Ulli Ganter)
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Vor-Ort-Begehungen und Beratungen werden nun intensiviert, um sicherzugehen, dass Biosicherheitsregeln umgesetzt werden. Denn es seien sogar jetzt noch bei einigen Betrieben Schwachpunkte feststellbar. „Kürzlich wurde in einem Einzelfall sogar die schon seit Jahren verbotene Praxis der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen an Hausschweine festgestellt“, berichtet Zechmeister. Schweinehalter sollten unbedingt sicherstellen, dass ihre Tiere weder Kontakt zu Wildschweinen erhalten noch irgendwelche Essensreste bekommen – weder durch Dritte, noch durch den Halter selbst.


Philipp Zimmermann
Philipp Zimmermann
Redakteur für Westmittelfranken/Landkreis Ansbach
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