In Ansbach ist am Donnerstag ein Polizist durch eine zunächst unbekannte Flüssigkeit verletzt worden und musste zur Behandlung ins Krankenhaus. Er war bei der Kontrolle eines Fahrzeuges auf eine Tüte gestoßen, aus der ätzende Dämpfe aufstiegen. Wie die Verkehrspolizei Ansbach berichtet, handelte es sich dabei um Salzsäure.
Der Kontakt mit dem Gefahrstoff kam für die Beamten unerwartet. Sie hatten laut Polizeibericht am Vormittag auf der A6 in Richtung Nürnberg einen Kleintransporter samt Anhänger kontrolliert, der mit Schaumwein überladen schien. Der Fahrer, ein 49-Jähriger, wurde deshalb zum Verwiegen seines Gespannes zur Dienststelle der Verkehrspolizei begleitet. Die Waage ergab dann tatsächlich eine Überladung von rund 35 Prozent für den Transporter und über 15 Prozent für den Anhänger.
Der Schaumwein, den der Fahrer von Frankreich nach Litauen bringen wollte, musste daraufhin entladen werden, um die Menge zu erfassen: Für die Polizei stand der Verdacht im Raum, dass gegen Zollbestimmungen verstoßen worden war. Während des Entladens stießen die Polizisten auf eine schwarze Plastiktüte. „Als einer der beiden Beamten diese öffnete, stiegen unmittelbar ätzende Gase daraus hervor”, beschreibt die Verkehrspolizei. Sie stammten aus einer undichten Plastikflasche. Der Fahrer behauptete zunächst, in der Flasche befinde sich Schwefelsäure, die er in verdünnter Form zum Reinigen verwende.
Der betroffene Polizist klagte über Hustenreiz und Schmerzen im Hals. Im Krankenhaus wurde eine Reizung der oberen Atemwege und der Schleimhäute festgestellt. Er war anschließend nicht mehr dienstfähig.
An der Dienststelle löste das einen größeren Einsatz aus: Rettungsdienst, Feuerwehr Ansbach und Kräfte des Gefahrgut-Trupps am Polizeipräsidium Mittelfranken rückten an. Bei weiteren Untersuchungen stellte sich der Stoff als Salzsäure heraus. Sie wurde umgefüllt und sichergestellt.
Der 49-Jährige muss nun neben Konsequenzen wegen Verstößen gegen gefahrgutrechtliche Bestimmungen und wegen Überladung seines Fahrzeuges auch mit einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen.