Ärger um Verbrenner auf Ansbachs E-Parkplätzen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 18.03.2023 16:52

Ärger um Verbrenner auf Ansbachs E-Parkplätzen

Er macht’s richtig: Auf E-Parkplätzen dürfen nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen stehen. (Foto: Jim Albright)
Er macht’s richtig: Auf E-Parkplätzen dürfen nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen stehen. (Foto: Jim Albright)
Er macht’s richtig: Auf E-Parkplätzen dürfen nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen stehen. (Foto: Jim Albright)

Die Stadt Ansbach hat 18 Elektro-Parkplätze ausgewiesen. Regelmäßig ärgern sich nun zwei Gruppen von Autofahrern: die mit E-Kennzeichen, da ein Verbrenner den privilegierten Stellplatz blockiert, und die mit Verbrennern, weil sie einen Strafzettel kassieren. Welche Autos dürfen die begehrten Areale eigentlich ansteuern?

„Auf E-Parkplätzen dürfen nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen abgestellt werden“, erklärt Anne Ziegler vom Geschäftsbereich Oberbürgermeister auf FLZ-Anfrage. „Die Höchstparkdauer für E-Parkplätze entspricht der jeweiligen Höchstparkdauer des Parkplatzes.“

Die Nutzer der Stellflächen sind privilegiert. Nach den Worten der Stadtvertreterin sind sie von der Parkgebührenpflicht befreit, und sie haben „reservierte“ innenstadtnahe Parkflächen. Falschparker hingegen verwarne man hier.

Das ist kein günstiges Vergnügen, denn die Fahrer müssen 55 Euro bezahlen. „In diesem Jahr wurden im Januar 18 und im Februar 17 Fahrzeuge verwarnt“, macht Anne Ziegler dazu deutlich.

Bloß acht Areale mit Ladesäulen

Ladesäulen haben übrigens nicht alle E-Parkplätze der Stadt, sondern nur acht. Sie liegen auf der Promenade (an der Sparkasse), in der Nürnberger Straße (beim Sanitätshaus Seitz), auf dem Karlsplatz und im Bereich des Parkhauses Feuerbach. Die ohne Ladesäule sind auf der Hofwiese, in der Reitbahn und auf dem Rezatparkplatz Ost.

Die Ladesäulen auf den acht städtischen E-Stellflächen sind gemäß den Angaben der Stadtmitarbeiterin von den Stadtwerken aufgebaut, die sie auch betreiben. Weitere Stellplätze mit Ladesäulen gebe es auch von den Stadtwerken.

Die Bundesregierung will den Anteil der Elektromobilität stark erhöhen. Plant die Stadt also weitere E-Parkplätze? Dazu hält sich die Kommune bedeckt: „Aktuell können wir keine Angaben zu weiteren Parkplätzen machen.“ Auch mit Blick auf weitere Privilegien für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen gebe es momentan keine konkreten Pläne.

Ähnliche Schwierigkeiten mit Carsharing-Stellflächen

Ähnliche Schwierigkeiten bestehen an den Carsharing-Parkplätzen der Stadt. Sie sind für Fahrzeuge zum Teilen gedacht und mit einem Schild gekennzeichnet, das ein geteiltes Auto und darum herum vier Personen zeigt.

Es gibt sie der Stadt zufolge an mehreren Standorten: auf der Rückseite des Theater Ansbach, am Landratsamt, in der Rettistraße 56, in der Heilig-Kreuz-Straße 2, in der Fischstraße 1, auf der Promenade 15 und in der Feldstraße 14. Zwei am Sparkassenplatz fielen wegen Bauarbeiten von April voraussichtlich bis 1. August 2025 weg. Weitere Standorte seien die Stadtwerke, der Aldi in Eyb und der Obi in Schalkhausen.

Nutzen dürften Carsharing-Parkplätze Fahrzeuge, die man offensichtlich einem Carsharing-Anbieter zuordnen kann. Auch für sie fallen keine Parkgebühren an, wie Anne Ziegler erläutert.

Für alle anderen wird es mit ebenfalls 55 Euro teuer, wenn sie ihren Wagen abstellen. „In diesem Jahr wurden auf den Carsharing-Plätzen im Januar 28 und im Februar 29 Fahrzeuge verwarnt“, stellt die Stadtvertreterin fest.

Mit einer E-Ladesäule seien die Carsharing-Parkplätze nicht ausgestattet. „Nachdem E-Carsharing-Fahrzeuge regulär an Ladesäulen parken können, ist das Ausstatten von Carsharing-Stellplätzen mit Ladesäulen nicht notwendig.“

„Ohne Sinn erscheint eine Doppelstruktur“

Wegen der Größe der Stadt und weil auch daher eine größere Carsharing-Flotte fehle, erscheine es nicht als sinnvoll, eine Doppel-Ladeinfrastruktur zu schaffen.

Weitere Carsharing-Parkplätze in Ansbach einzurichten, dazu liegen aktuell keine konkreten Pläne vor, wie die Mitarbeiterin des Geschäftsbereichs Oberbürgermeister auf Anfrage berichtet. Weitere Privilegien für den Personenkreis seien gleichermaßen nicht vorgesehen.

Wer erhält das E-Kennzeichen?
Die E-Kennzeichen macht das Elektromobilitätsgesetz möglich. Kommunen können Elektrofahrzeuge damit zum Beispiel beim Parken bevorzugen. Gemeint sind nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz reine Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie von außen aufladbare Plug-in-Hybride. Für die Hybride gilt darüber hinaus: mindestens 40 Kilometer rein elektrische Reichweite oder im Betrieb maximal 50 Gramm Kohlendioxid je gefahrenem Kilometer.

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