20-Jähriger schlug mit Kumpels auf Kontrahenten ein: Urteil in Ansbach | FLZ.de

foobarious
arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 29.11.2024 08:00

20-Jähriger schlug mit Kumpels auf Kontrahenten ein: Urteil in Ansbach

Das Jugendschöffengericht um Vorsitzende Claudia Hofmann (Mitte) beschäftigte sich mit einem jugendlichen Wiederholungstäter. (Foto: Stefan Neidl)
Das Jugendschöffengericht um Vorsitzende Claudia Hofmann (Mitte) beschäftigte sich mit einem jugendlichen Wiederholungstäter. (Foto: Stefan Neidl)
Das Jugendschöffengericht um Vorsitzende Claudia Hofmann (Mitte) beschäftigte sich mit einem jugendlichen Wiederholungstäter. (Foto: Stefan Neidl)

Netter Heranwachsender, der sein Temperament nicht im Griff hat, oder krimineller Wiederholungstäter, der seine Ehre stets mit Gewalt verteidigt? Die Jugendkammer des Amtsgerichts hatte über einen 20-Jährigen aus dem östlichen Landkreis zu richten. Er soll einen anderen jungen Mann geschlagen haben. Dann hatte seine Bande ihn noch mit Fußtritten malträtiert.

Höflich und entgegenkommend beantwortet der 20-Jährige die Fragen der Vorsitzenden Richterin Claudia Hofmann. Er wirkt ruhig, gefasst. Seine Worte klingen aufrichtig. Die einzigen Zuschauer im Gerichtssaal sind seine Eltern. Sie vermitteln einen betroffenen Eindruck.

Denn ihr Sohn ist kein unbeschriebenes Blatt und hat sich nicht zum ersten Mal vor Hofmann zu verantworten. Als Teil einer Jugendbande war er schon in der Vergangenheit in Erscheinung getreten. Im Januar 2022 hatte er eine Bewährungsstrafe für die Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und zum Raub eine Bewährungsstrafe bekommen. In der Folge absolvierte er erfolgreich einen Deeskalationskurs.

Besonnen und zugleich jähzornig

Doch der Angeklagte hat zwei Gesichter, diagnostiziert ihm Astrid Schreiber, die ihn als Jugendhilfe im Strafverfahren beurteilt. So besonnen wie er sich in der Verhandlung zeigt und in Gesprächen mit ihr gab, kann er auch ausrasten. Gerade wenn er das Gefühl bekommt, in seiner Ehre verletzt zu werden. So auch im Juli 2023. Auf Social Media bekam seine damalige Freundin eine Nachricht eines anderen Mannes. Der Angeklagte hatte Zugriff auf ihr Konto und antwortete direkt. Eigentlich hätte die Angelegenheit da schon vorbei sein können. Doch der Angeklagte bestellte den jungen Mann zu einer Aussprache an den Nürnberger Hauptbahnhof. Im Schlepptau: Mitglieder seiner Jugendbande.

Die Aussprache scheiterte, die beiden wurden laut und aggressiv. Freunde des jungen Mannes hatten ihn zum Treffen begleitet und zogen ihn aus Furcht vor einer Eskalation und der Übermacht der Jugendbande schließlich weg.

Das könnte Sie auch interessieren

War die Eskalation eingeplant?

Aber der Angeklagte wollte keine Ruhe geben: Nach Überzeugung des Gerichts folgte er ihnen und verpasste dem jungen Mann einen Faustschlag auf das Kinn. Ein anderer aus seiner Gruppe soll den jungen Mann dann von hinten gepackt, durch die Luft gewirbelt und auf den Boden geworfen haben. Dort haben dann mehrere Leute auf ihn eingetreten. Der junge Mann erlitt eine Nasenprellung, eine Verletzung am Auge, die Lippen waren offen, und er hatte Schmerzen am Rücken, Bauch und Hinterkopf.

Auch wenn der Angeklagte an den Tritten selbst nicht beteiligt war, stellte sich für das Gericht die Frage: War der Ablauf des Treffens so geplant? Gab es einen gemeinsamen Tatplan, den jungen Mann brutal zusammenzuschlagen? Denn dann muss sich der 20-Jährige auch die Fußtritte seiner Bande juristisch zurechnen lassen. Staatsanwalt Tobias Neumann glaubt an eine Absprache: „Sie waren erst der Auslöser, dass die Situation eskaliert ist. Mit Ihren Leuten herum war klar, dass etwas passieren muss.“ Verteidigerin Chanell Eidmüller sieht dies naturgemäß anders. „Die Tat war nicht geplant. Die Stimmung hat sich spontan hochgeschaukelt.“

Durchsuchungsbefehl online gepostet

Zusätzlich hatte der Angeklagte im Oktober 2023 ein Foto eines Durchsuchungsbefehls gegen einen Freund online gepostet. Dies erfüllt den Tatbestand der verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen. Das heißt, Dokumente eines nicht abgeschlossenen Verfahrens dürfen nicht veröffentlicht werden.

Richterin Hofmann kauft dem Angeklagten ab, dass er dieses Gesetz nicht kenne. Dennoch habe er sich strafbar gemacht: „Auch sie haben schon einmal etwas von Datenschutz gehört und wussten, dass sie das nicht herumzeigen dürfen.“ Das Strafmaß fällt aber angesichts der Vorfälle vom Nürnberger Hauptbahnhof kaum ins Gewicht.

Staatsanwalt Neumann geht von einer gefährlichen Körperverletzung wegen des gemeinschaftlichen Vorgehens mit seiner Bande und einer lebensgefährlichen Behandlung wegen der Tritte gegen den Kopf aus, auch wenn er diese nicht selbst durchgeführt hat. Er fordert eine Gefängnisstrafe nach Jugendstrafrecht von einem Jahr und sechs Monaten. Verteidigerin Eidmüller nimmt nur eine einfache Körperverletzung für den Faustschlag an und hält ein Jahr nach Jugendstrafrecht ausgesetzt zur Bewährung für ausreichend.

Gefängnis soll als Chance gesehen werden

Die Jugendkammer verurteilt den 20-Jährigen letztlich zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung. Hofmann erinnert an die Verurteilung vom Januar 2022. Selbst falls es keinen konkreten Plan gab, „kannten Sie von damals die Gruppendynamik, die entstehen kann. Ihnen war bewusst, was passieren kann.“

Eine Aussetzung zur Bewährung schloss das Gericht aus: „Sie hatten schon Arbeitsstunden, Arrest und einen Aggressionskurs. Wir sehen keine günstige Prognose.“ Hofmann gibt dem Verurteilten den Rat, die Haft als Chance zu sehen: Er solle seinen Schulabschluss nachholen und sich aus den gewohnten, für ihn toxischen Beziehungen lösen.

north